4647/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm und

weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Status quo bei Lebensmittelinformationsverordnung

 

Wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist, zeigt die mit 13. Dezember 2014 geltende Lebensmittelinformationsverordnung nun erste Auswirkungen. Laut der Wiener Lebensmittelaufsicht wird die sog. Allergenverordnung im Schnitt von jedem fünften Wirt ignoriert. Die Freiheitlichen haben schon lange vor Inkrafttreten dieser sinnlosen und schikanösen EU-Vorgabe gewarnt; wenig überraschend ist daher die Reaktion unserer Wirte, denen derartig unreflektierte EU-Vorgaben aufoktroyiert werden.

Jüngst äußerte auch der Gastronomiesprecher Andrew Nussbaumer in Vorarlberg seine Bedenken: „Diese und andere Bestimmungen sind für Wirtschaftsvertreter untragbar. Die Regelung ist „bürokratisch ohne Ende“. Die gesetzlich vorgesehenen Strafhöhen von bis zu 50.000 Euro seien existenzgefährdend. Daher müsse die EU-Verordnung abgeschafft werden.“

 

Freuen kann sich der Fiskus über klingelnde Kassen, da dem Vernehmen nach Geldstrafen bereits ab April verhängt werden sollen. Dieser Zeithorizont wiederspricht jedoch den Aussagen von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die im Konsumentenschutzausschuss am 27. November 2014 der Opposition mittteilte, dass die Gesundheitsbehörden erst ein Jahr nach Inkrafttreten „streng prüfen“ sollen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


ANFRAGE

1.    Warum haben Sie im Konsumentenschutzausschuss am 27.11.14 der Opposition mittgeteilt, dass die Gastronomen ein Jahr „Schonfrist“ bekommen und daher noch keine Geldstrafen vor dem 13. Dezember 2015 zu erwarten hätten?

2.    Wie hoch werden die Strafen jeweils ausfallen?

3.    Wie viele Beschwerden mit welchem konkreten Inhalt sind seit Inkrafttreten am 13.12.14 seitens der Gastronomen beim Ministerium eingegangen?

4.    Wie bewertet Sie die Tatsache, dass es für Wirte durch die Allergenverordnung umständlicher ist, die Speisekarten mehrfach nach saisonalen Bedürfnissen zu ändern?

5.    Wie bewerten Sie die Möglichkeit, dass viele Wirte um auf „Nummer sicher“ zu gehen häufiger zu Fertigprodukten greifen bzw. sehen Sie dadurch das vielseitige regionale Produktangebot als gefährdet?