4652/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Privatklage gegen Justizbeamte

 

Am 15. Oktober 2013 wurden vom Wiener Straflandesgericht zwölf Justizbeamte (Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Kanzleikräfte) von Bezirksgerichten wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit verurteilt.

 

Sie hatten zwischen 2002 und 2010 einer Wiener Kreditauskunftei aus dem Exekutionsregister gegen Entgelt Namenslisten und Vermögensverzeichnisse übermittelt. Der Inhaber gab ihnen meistens einfach telefonisch seine Wünsche bekannt und versorgte dann Banken und Großgläubiger mit den illegal beschafften Daten.

 

Die 12  Justizbeamten wurden in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt, nachdem sie sich schuldig bekannt hatten.

 

Opfer wurden in diesem Prozess auch als Privatbeteiligte geführt. Manche dieser Opfer haben wegen dieser Straftat unglaublich schwere Leidenswege hinter sich gebracht, haben zum Teil auch Hab und Gut verloren, mussten ihr Heim verkaufen.

 

Diesen Opfern müsste ermöglicht sein, die tatsächlichen Täter privatrechtlich zu klagen. Es geht für sie darum, zu erfahren, wer der Täter war, wer Einsicht in ihre Daten genommen, und diese dann weitergegeben hat. Dies sollte von EDV-Fachleuten herausgefiltert werden können, da ja Kennwörter eingegeben werden müssen, um Einblick in sensible Daten zu bekommen.

 

Anfragen von Opfern im Justizministerium wurden erst mit dem Hinweis auf Datenschutz abgelehnt, und das, obwohl die verurteilten Beamten ja öffentlich bekannt sind. Nachdem dann richterliche Beschlüsse zur Herausgabe dieser Daten erwirkt worden waren, wurden den Antragstellern Datensätze ausgehändigt, die zwar den Zeitpunkt des Zugriffes beinhalteten, aber wieder nicht die Namen der Täter. Somit ist es den Opfern weiterhin nicht möglich ihre Schädiger zu klagen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

 

 

  1. Ist Ihnen diese Angelegenheit bekannt?
  2. Wenn ja, was haben sie in dieser Angelegenheit unternommen?
  3. Aus welchem Grund wird den Opfern der Name des Täters verweigert, sodass sie diesen nicht klagen können?
  4. Wer entscheidet in ihrem Ministerium über die Herausgabe dieser Daten?
  5. Welche Möglichkeiten haben sie persönlich in dieser Angelegenheit zu verfahren?
  6. Wie haben sie vor in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren?
  7. Werden sie dafür sorgen, dass die Opfer die Möglichkeit zur Privatklage bekommen?
  8. Werden diese Opfer eventuell eine andere Entschädigung bekommen?