4653/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend straffällige Justizbeamte

 

Am 15. Oktober 2013 wurden vom Wiener Straflandesgericht zwölf Justizbeamte (Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Kanzleikräfte) von Bezirksgerichten wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit verurteilt.

 

Sie hatten zwischen 2002 und 2010 einer Wiener Kreditauskunftei aus dem Exekutionsregister gegen Entgelt Namenslisten und Vermögensverzeichnisse übermittelt. Der Inhaber gab ihnen meistens einfach telefonisch seine Wünsche bekannt und versorgte dann Banken und Großgläubiger mit den illegal beschafften Daten.

 

Die 12  Justizbeamten wurden in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt, nachdem sie sich schuldig bekannt hatten.

 

Opfer wurden in diesem Prozess auch als Privatbeteiligte geführt. Manche dieser Opfer haben wegen dieser Straftat unglaublich schwere Leidenswege hinter sich gebracht, haben zum Teil auch Hab und Gut verloren, mussten ihr Heim verkaufen.

 

Trotzdem sollen manche der schuldig gesprochenen Beamten weiterhin den gleichen Dienst versehen und Zugriff auf sensible Daten haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen diese Angelegenheit bekannt?
  2. Stimmte es, dass zumindest einige dieser Beamten weiterhin den gleichen Dienst versehen, wie vor dem Urteil?
  3. Wenn ja, warum wurden diesen Beamten nicht zumindest der Zugriff zu sensiblen Daten entzogen?
  4. Warum wurden diese Beamten nicht zumindest strafversetzt?
  5. Wie wurden diese Beamten disziplinarrechtlich bestraft?
  6. Welche Konsequenzen mussten diese Beamten tragen?
  7. Wie wurde sichergestellt, dass ein derartiger Datenmissbrauch nicht mehr vorkommen kann?