4657/J XXV. GP
Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Dienstgrade bei der Polizei ab Oberstleutnant
Jeder Polizist trägt den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich trägt er noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung. Da nach der letzten Ausbildungsnovelle die auszubildenden Polizisten nicht mehr in der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden, ist der Dienstgrad Aspirant derzeit praktisch nicht existent. Auszubildende Polizisten tragen nun den Titel VB/S (Vertragsbedienstete mit Sondervertrag). Auch die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant werden, auf Grund der in der Praxis nicht vorkommenden niedrigen Ernennungserfordernisse, de facto nicht vergeben. Die Dienstgrade kann man bei den uniformierten Polizisten anhand der Distinktionen erkennen. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Eingeteilte, dienstführende und leitende Exekutivbedienstete.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wieviel Personen bei der Polizei bekleiden jeweils die Dienstgrade Oberstleutnant, Oberst, Brigadier, Generalmajor und General nach Dienstgrad einzeln aufgeschlüsselt?
2. Welche genaue Funktion bekleiden die in Frage 1 angeführten Personen? (Einzeln aufgeschlüsselt)