4663/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Auswirkungen des generellen Rauchverbots auf Konsumenten, Gastronomiewirtschaft, Tabaktrafikanten und Vereinsleben /Freiwilligenarbeit

 

Von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), wurden nun die gesetzlichen Regelungen für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie und bei den österreichischen Vereinen in Begutachtung geschickt und soll noch vor der Sommerpause 2015 im Nationalrat beschlossen werden. Ab Mai 2018 haben gemäß der Novelle des Tabakgesetzes alle Gastronomiebetriebe Rauchfreiheit zu gewährleisten – die bisherigen Sonderregelungen sollen entfallen.

 

Wenig ausgereift sind allerdings nach Ansicht der FPÖ die Überlegungen seitens der Regierung hinsichtlich der Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft in den Brachen Tourismus, Gastronomie oder den Berufsstand der Tabaktrafiken, sowie die Refundierungszahlungen der über 100 Millionen Euro, die die Wirte bisher in die Umbaumaßnahmen gesteckt haben. Das geplante generelle Rauchverbot könnte das Aus tausender kleiner Wirte oder Beisln an der Ecke bedeuten – zahlreiche Arbeitsplätze stünden damit auf dem Spiel.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Welche konkreten Auswirkungen wird das geänderte Tabakgesetz (generelles Rauchverbot), vor allem in Hinsicht auf

 

a.     die individuelle Freiheit und Selbstbestimmtheit der Konsumenten

b.     die Arbeitsplätze in der Gastronomie

c.      die Arbeitsplätze in den Tabaktrafiken

d.     das Vereinsleben und damit die Freiwilligenarbeit haben?