4666/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend LehrerInnendienstrecht Neu

BEGRÜNDUNG

 

Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 können neu eintretende Lehrkräfte im Bundes- und Landesdienst für das neue LehrerInnendienstrecht optieren. Diese sieht eine grundsätzliche Lehrverpflichtung von 24 Wochenstunden vor, das Einstiegsgehalt ist im Gegenzug deutlich höher als im bestehenden Dienstrecht, das von einer geringeren Unterrichtsleistung abhängig vom unterrichteten Fach ausgeht. Vor allem für Pflichtschullehrkräfte könnte das höhere Einstiegsgehalt interessant sein. Lehrkräfte im Bundesdienst dagegen sind vor allem mit dem deutlich höheren Unterrichtsanteil konfrontiert, der gerade beim Berufseinstieg als besondere Hürde angesehen wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele LehrerInnen wurden im Schuljahr  2014/15 neu angestellt?

a.    Wie viele wurden für den Unterricht an AHS und BMHS (Bundeslehrkräfte) angestellt?

b.    Wie viele wurden für den Unterricht an Pflichtschulen (Landeslehrkräfte) angestellt?

 

2)    Wie viele LehrerInnen erhielten im Schuljahr 2014/15 erstmals eine Lehrverpflichtung und hatten daher die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten des Dienstrechtes zu wählen?

a.    Wie viele davon waren Bundeslehrkräfte, wie viele Landeslehrkräfte (bitte in beiden Fällen aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?


3)    Wie viele der oben genannten LehrerInnen wurden im Schuljahr  2014/15 nach dem neuen Dienstrecht  angestellt?

a.    Wie viele der für den Unterricht an AHS und BMHS (Bundeslehrkräfte) angestellten LehrerInnen optierten für das neue Dienstrecht?

b.    Wie viele der für den Unterricht an Pflichtschulen (Landeslehrkräfte) angestellten LehrerInnen optierten für das neue Dienstrecht?

 

4)    Wie viele der oben genannten LehrerInnen wurden im Schuljahr  2014/15 nach dem bestehenden alten Dienstrecht  angestellt?

a.    Wie viele der für den Unterricht an AHS und BMHS (Bundeslehrkräfte) angestellten LehrerInnen optierten für das bestehende alte Dienstrecht mit geringerer Lehrverpflichtung?

b.    Wie viele der für den Unterricht an Pflichtschulen (Landeslehrkräfte) angestellten LehrerInnen optierten für das bestehende alte Dienstrecht mit niedrigem Einstiegsgehalt?