4668/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Glückspielautomaten in den Verbotsbundesländern

BEGRÜNDUNG

 

Anfrage betreffend Glückspielautomaten in den Verbotsbundesländern

 

In einem ORF-Interview berichtete Peter Weldy, der Leiter der Finanzpolizei Oberösterreich und Salzburg, am Freitag den 3. April 2015 in Bezug auf das Vorgehen gegen illegale Glückspielautomaten in Salzburg, er könne darauf verweisen „dass wir in den letzten drei Jahren über 600 Geräte beschlagnahmt haben“. Angeblich musste aber in mindestens 340 Fällen aufgrund von Verfahrensfehlern die Beschlagnahmung wieder aufgehoben werden musste.

Laut einem Branchenradar der Consulting Firma Kreutzer, Fischer & Partner konnten 2012 mindestens 830 illegale Glückspielautomaten in Salzburg gezählt werden, österreichweit 3.930 Stück. Der ORF berichtet, dass in Salzburg jährlich mindestens 200 Millionen Euro mit illegalen Glückspielautomaten umgesetzt werden.

Trotz dieser Zahlen scheint die Finanzpolizei bei der Exekution des Glückspielgesetzes und der Beschlagnahme von illegalen Automaten auf eher ungewöhnliche Probleme zu stoßen. So sagte Peter Weldy im ORF-Interview:

„Wir als Kontrollbehörde haben mit der Situation zu kämpfen, dass wir nicht immer den Zutritt erlangen obwohl wir Zutrittsberechtigt sind. Es ist in der Stadt Salzburg und auch bei den übrigen Angeboten in Salzburg so, dass alle Lokale bereits nach außen hin mit Videokameras ausgestattet sind, grundsätzlich verschlossen sind und man bekommt Zutritt nur mehr über eine Klingel, beziehungsweise nach einer Gesichtskontrolle“.


Andererseits ist bekannt, dass in mehreren Städten (ua. in Innsbruck und Salzburg) auf illegale Glücksspielautomaten Vergnügungssteuer erhoben wird – deren Existenz also behördlich bekannt ist. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele illegale Glückspielautomaten wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Finanzpolizei beschlagnahmt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesländern und Bezirken)?

2.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese Beschlagnahmungen durchgeführt?

3.    Wie viele dieser Beschlagnahmungen wurden in den vergangenen fünf Jahren wieder aufgehoben (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken)?

4.    Aus welchen Gründen wurden diese Beschlagnahmungen wieder aufgehoben?

5.    Wie viele Betriebsschließungen wurden wegen des Betriebs von illegalen Glückspielautomaten in den letzten drei Jahren verhängt?

6.    Gibt es Schätzungen der Finanzpolizei wie viele illegale Glückspielautomaten in Österreich aktuell in Betrieb sind (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken)?

7.    Wie geht die Finanzpolizei vor, wenn ihr der Zutritt zu Lokalen verwehrt wird, in denen mutmaßlich illegale Glückspielautomaten betrieben werden?

8.    Wann wird es in Salzburg zu einem ähnlich konsequenten Vorgehen gegen illegale Glückspielautomaten kommen wie in Wien seit dem Ende der Übergangsfrist per 31.12.2014?

9.    Wann wird es in Tirol zu einem ähnlich konsequenten Vorgehen gegen illegale Glückspielautomaten kommen wie in Wien seit dem Ende der Übergangsfrist per 31.12.2014?

10. Wann wird es in Vorarlberg zu einem ähnlich konsequenten Vorgehen gegen illegale Glückspielautomaten kommen wie in Wien seit dem Ende der Übergangsfrist per 31.12.2014?

11. Auf welche Weise wird in den Bundesländern, in denen das Automatenglücksspiel aufgrund landesgesetzlicher Regelungen erlaubt wurde, seit dem Ende der Übergangsfrist per 31.12.2014 gegen illegale Glückspielautomaten vorgegangen?

12. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine Erhebung von Steuern auf illegale Glückspielautomaten?


13. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Informationen über den Betrieb illegaler Glückspielautomaten, der besteuert wird, auch der Finanzpolizei für den Kampf gegen das illegale Glücksspiel zur Verfügung stehen?

14. Welche Maßnahmen werden seitens der Finanzpolizei ergriffen, wenn bekannt wird, dass ein illegaler Glückspielautomat besteuert wird?