4672/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Förderungen für Vereine im Bereich LGBTI

 

Vereine stellen in Österreich ein essentielles Bindeglied zwischen Politik und Gesellschaft dar. Gerade solche, die Aufgaben im Bereich von Beratung, Aufklärung und Unterstützung von marginalisierten Gruppen übernehmen, sorgen für einen niederschwelligen Zugang und erreichen oftmals Personen, die den Schritt in Richtung öffentliche Stellen nicht wagen. Wenn es um Diskriminierung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-Personen und Intersexuelle geht, dann sind es zu einem großen Teil die österreichischen Vereine in diesem Feld, die Dokumentations- und Beratungsarbeit leisten.

Vereine sind zudem oftmals eine Lobby für diejenigen, deren Interessen auf politischer Ebene nicht optimal vertreten werden. Entsprechend dem Arbeitsfeld dieser Einrichtungen ist es essentiell, dass klare Förderungsstrukturen geschaffen werden, die eine adäquate Mittelausstattung ermöglichen. Welche Fördertöpfe auf welcher Ebene von solchen Vereinen genutzt werden können, darüber gibt das Transparenzportal des Bundes nur beschränkt Auskunft. Zwar werden die entsprechenden Stellen gelistet, jedoch ist nicht einsichtlich, in welcher Höhe zivilgesellschaftliche Vereine gefördert werden und ob diese Mittel ausreichen, um die Tätigkeiten auszuführen, die diese Vereine übernehmen.

Welche Bedeutung Transparenz in diesem Zusammenhang hat, ist leicht zu begründen: Nur wenn klar ist, welche Einrichtungen von Seiten des Bundes und der Länder in welcher Höhe gefördert werden, kann garantiert werden, dass das Fördersystem insbesondere für zivilgesellschaftlich relevante Vereine optimal funktioniert. In einer Anfragebeantwortung des BMF betont Finanzminister Schelling, dass es vor allem die Länder sind, die eine vollständige und transparente Auflistung der Förderungen und Transferleistungen derzeit unmöglich machen:

"Die Transparenzdatenbank enthält derzeit (Stand November 2014) rund 1.600 Leistungsangebote (im Wesentlichen Förderungen und Transferleistungen) der Länder. Hinsichtlich der Vollständigkeit kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Aussage getroffen werden, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über eine Transparenzdatenbank die Länder verpflichtet, ihre Leistungsangebote vollständig in der Transparenzdatenbank zu erfassen. Auszahlungsbeträge der Länder sind derzeit nicht erfasst, da dafür erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss." (2831/AB)

Insofern wird eine rechtliche Grundlage benötigt, um überhaupt abschätzen zu können, in welcher Höhe Vereine im Bereich LGBTI gefördert werden. Nur auf Basis entsprechender Informationen kann garantiert werden, dass Bund und Länder die nötigen Fördermittel zur Seite stellen. Im Sinne transparenter Förderstrukturen der Bundesministerien ist es außerdem essentiell, offen darzulegen, welche Einrichtungen in welchem Zeitraum welche konkreten Förderungen für welche Maßnahmen erhalten haben. Der Förderbericht des Bundes gibt zwar die Gesamthöhe dieser Förderungen an, weist jedoch keine konkreten Kennzahlen aus.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welcher Höhe wurden seit 2008 jährlich Mittel für die Förderung von Vereinen, die im Bereich LGBTI tätig sind, vergeben?

2.    Welche Einrichtungen wurden seit 2008 in welchem konkreten Ausmaß für welche konkreten Maßnahmen seitens des Bundesministerium gefördert?

3.    Nach welchen Kriterien werden die Fördermittel in Bezug auf Beratung und Unterstützung für Vereine im Bereich LGBTI vergeben?

4.    Auf Basis welcher Berechnungsgrundlage wird die Höhe der jeweiligen Förderungen festgelegt?

5.    Wie viele der gestellten Anträge wurden positiv beantwortet, wie viele Anträge wurden abgewiesen?

6.    Gibt es seitens des BMG eine vollständige Statistik zur Förderung von Vereinen im Bereich LGBTI, die die letzten 10 Jahre umfasst?

7.    Wenn ja, weswegen wird diese Statistik nicht in Form eines Berichts veröffentlicht?

8.    Wenn nein, wird das BMG in Zukunft einen jährlichen Bericht veröffentlichen?

9.    Ist der Gesamtumfang der Förderung von Vereinen im Bereich LGBTI über die letzten Jahre hinweg konstant geblieben?

10. Wenn nein, wie verhält sich das Volumen der Vereinsförderung von Vereinen im Bereich LGBTI im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren?