4689/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Wettbewerbseinschränkung im Bereich der Hauskrankenpflege

 

 

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Wien, so wie im übrigen Bundesgebiet, steigt stetig. Der Großteil der betroffenen Menschen ist auf die Dienste von Hauskrankenpflege-Vereinen angewiesen.

In den Bundesländern gibt es unterschiedlich ausgeprägte Formen des sogenannten Gebietsschutzes. Im Wiener Gemeindegebiet weist zum Beispiel der Fonds Soziales Wien den verschiedenen Hauskrankenpflege-Vereinen verschiedene Einsatzgebiete zu. Aus dieser Zuweisung resultiert für den jeweiligen Hauskrankenpflege-Verein der Gebietsschutz.

In der letzten Zeit mehren sich die Klagen der kleineren Hauskrankenpflege-Vereine Wiens, die sich durch diesen Gebietsschutz in ihrer Existenz gefährdet sehen. Des Weiteren ist es den pflegebedürftigen Menschen nicht möglich, vom Hauskrankenpflege-Verein ihres Vertrauens betreut zu werden. Betroffene Menschen müssen die gesamten Kosten für die mobile Hauskrankenpflege selbst tragen, wenn sie einen anderen, als den ihrem Gebiet zugewiesenen Hauskrankenpflege-Verein beauftragen. Der Fonds Soziales Wien gewährt in diesem Fall den Pflegebedürftigen keine Förderung. Aus dieser Situation resultiert einerseits eine klare Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Hauskrankenpflege, andererseits können die pflegebedürftigen Menschen den Hauskrankenpflege-Verein ihres Vertrauens nicht - analog zur freien Arztwahl - frei wählen.

Nicht nur in Wien ist diese Konstellation gegeben, eine ähnliche Situation gab es auch in Linz. Dort hatte die Volkshilfe im Bereich der Hauskrankenpflege eine Monopolstellung inne. Diese Monopolstellung wurde laut dem Bericht der oberösterreichischen Nachrichten vom 02. Juli 2013 "Volkshilfe verliert Monopol bei der Hauskrankenpflege" mit Juli 2013 durch einen Beschluss des oberösterreichischen Landtages aufgehoben.

 


Eine Aufgabe der Bundeswettbewerbsbehörde stellt laut Homepage (www.bwb.gv.at; 26.3.2015) die "allgemeine Untersuchung von Wirtschaftszweigen, sofern zu vermuten ist, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist" dar. Organisatorisch ist die BWB beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft angesiedelt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, welche Hauskrankenpflege-Vereine in Wien Vertragspartner des Fonds Soziales Wien sind? (Mit der Bitte um Nennung der einzelnen Vereine)

2.    Ist Ihnen bekannt, in wie viele Sprengel der Fonds Soziales Wien das Stadtgebiet Wien aufteilt?

3.    Ist Ihnen bekannt, aufgrund welcher Richtlinien die Gebietsaufteilung Wiens auf die jeweiligen Hauskrankenpflege-Vereine erfolgt?

4.    Ist Ihnen bekannt, dass durch die Gewährung des Gebietsschutzes durch den Fonds Soziales Wien Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Hauskrankenpflege-Vereine Wiens ausgelöst werden?

5.    Werden Sie anregen, dass eine Untersuchung des Wirtschaftszweiges Hauskrankenpflege durch die Bundeswettbewerbsbehörde eingeleitet wird?

6.    Wenn ja, in welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dem Begehren der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nach der freien Wahlmöglichkeit des Hauskrankenpflege-Vereines ihres Vertrauens entsprochen wird?

9.    Wenn ja, in welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen?

10. Wenn nein, warum nicht?