4697/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte

durch die Zahnambulatorien der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse

Zahnambulatorien der jeweiligen Gebietskrankenkassen wurden ursprünglich eingerich­tet, um die zahnärztliche Behandlung auch in unterversorgten Gebieten oder in der Nacht und an Wochenenden sicherzustellen. Sie hatten also durchaus eine soziale Be­rechtigung.

Mittlerweile wurde die Angebotspalette der Zahnambulatorien durch neue gesetzliche Regelungen dem Niveau der niedergelassenen Vertragszahnärzte angepasst. Auch sie bieten etwa Kronen, Prothesen und Zahnspangen an, während sie zugleich über Privi­legien verfügen, von denen die niedergelassenen Vertragszahnärzte nur träumen kön­nen: Mehrwertsteuerbefreiung, den Vorteil, auf den Selbstbehalt bei bestimmten, zu­meist teuren Behandlungen schon im Vorhinein verzichten zu können etc.

Darüber hinaus soll – wie uns bekannt wurde – in manchen Zahnambulatorien von den angestellten Zahnärzten verlangt werden, einen Mindestumsatz von 200 Euro/Stunde einzuarbeiten. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die ursprünglichen sozialen Ein­richtungen sukzessive zu Umsatzmaximierungsmaschinen mit der Lizenz zur unlaute­ ren Konkurrenzierung der niedergelassenen Zahnärzte umfunktioniert wurden/werden. Während die Zahnambulatorien, mit derlei wettbewerbsverzerrenden Privilegien ausge­stattet, mittelbar aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden, sind die niederge­lassenen Vertragszahnärzte ausschließlich auf die Refundierung ihrer tatsächlich er­brachten Leistungen angewiesen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminis­terin für Gesundheit folgende

Anfrage

1.      Welche Leistungen werden in den Zahnambulatorien der STGKK angeboten?

2.      Wie werden diese abgerechnet?

3.      Liegen die Preise für Leistungen der Zahnambulatorien unter denen von niederge­lassenen Vertragszahnärzten?

Wenn nein, warum nicht?

4.      Wie rechtfertigen Sie den Umstand, dass in den Zahnambulatorien für bestimmte, zumeist teure zahnärztliche Leistungen auf einen Selbstbehalt verzichtet wird, die­ser in den niedergelassenen Vertragspraxen aber eingehoben werden muss?

5.      Ist es richtig, dass Zahnambulatorien von der Mehrwertsteuer befreit sind?

Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diesen Wettbewerbsvorteil gegenüber niedergelas­senen Zahnarztpraxen?

6.      Wie viele Zahnärzte arbeiten in den jeweiligen Zahnambulatorien?

7.      Welchem Kollektivvertrag unterliegen die in den Zahnambulatorien angestellten Zahnärzte bzw. welche (durchschnittlichen) Brutto-Jahreseinkommen werden ihnen ausbezahlt?

8.       Ist es richtig, dass die Zahnärzte in den Zahnambulatorien – gleich einer Umsatz­maximierungsmaschine – einen Umsatz von 200,00 Euro/Stunde einarbeiten müs­sen?

Wenn ja, wie ist diese Vorgabe mit dem sozialen Anspruch der Ambulatorien ver­einbar?

9.      Welche Nebenbeschäftigungen haben die in den Zahnambulatorien angestellten Zahnärzte und sind diese mit ihrer Anstellung vereinbar?