4699/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse

Zahnambulatorien der jeweiligen Gebietskrankenkassen wurden ursprünglich eingerichtet, um die zahnärztliche Behandlung auch in unterversorgten Gebieten oder in der Nacht und an Wochenenden sicherzustellen. Sie hatten also durchaus eine soziale Berechtigung.

Mittlerweile wurde die Angebotspalette der Zahnambulatorien durch neue gesetzliche Regelungen dem Niveau der niedergelassenen Vertragszahnärzte angepasst. Auch sie bieten etwa Kronen, Prothesen und Zahnspangen an, während sie zugleich über Privilegien verfügen, von denen die niedergelassenen Vertragszahnärzte nur träumen können: Mehrwertsteuerbefreiung, den Vorteil, auf den Selbstbehalt bei bestimmten, zumeist teuren Behandlungen schon im Vorhinein verzichten zu können etc.

Darüber hinaus soll - wie uns bekannt wurde - in manchen Zahnambulatorien von den angestellten Zahnärzten verlangt werden, einen Mindestumsatz von 200 Euro/Stunde einzuarbeiten. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die ursprünglichen sozialen Ein­richtungen sukzessive zu Umsatzmaximierungsmaschinen mit der Lizenz zur unlauteren Konkurrenzierung der niedergelassenen Zahnärzte umfunktioniert wurden/werden. Während die Zahnambulatorien, mit derlei wettbewerbsverzerrenden Privilegien ausgestattet, mittelbar aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden, sind die niedergelassenen Vertragszahnärzte ausschließlich auf die Refundierung ihrer tatsächlich erbrachten Leistungen angewiesen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminis­terin für Gesundheit folgende

Anfrage

1.      Welche Leistungen werden in den Zahnambulatorien der OÖGKK angeboten?

2.      Wie werden diese abgerechnet?

3.      Liegen die Preise für Leistungen der Zahnambulatorien unter denen von niederge­lassenen Vertragszahnärzten?

Wenn nein, warum nicht?

4.      Wie rechtfertigen Sie den Umstand, dass in den Zahnambulatorien für bestimmte, zumeist teure zahnärztliche Leistungen auf einen Selbstbehalt verzichtet wird, die­ser in den niedergelassenen Vertragspraxen aber eingehoben werden muss?

5.      Ist es richtig, dass Zahnambulatorien von der Mehrwertsteuer befreit sind?

Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diesen Wettbewerbsvorteil gegenüber niedergelassenen Zahnarztpraxen?

6.      Wie viele Zahnärzte arbeiten in den jeweiligen Zahnambulatorien?

7.      Welchem Kollektivvertrag unterliegen die in den Zahnambulatorien angestellten Zahnärzte bzw. welche (durchschnittlichen) Brutto-Jahreseinkommen werden ihnen ausbezahlt?

8.       Ist es richtig, dass die Zahnärzte in den Zahnambulatorien ‑ gleich einer Umsatz- maximierungsmaschine ‑ einen Umsatz von 200,00 Euro/Stunde einarbeiten müssen?

Wenn ja, wie ist diese Vorgabe mit dem sozialen Anspruch der Ambulatorien vereinbar?

9.      Welche Nebenbeschäftigungen haben die in den Zahnambulatorien angestellten Zahnärzte und sind diese mit ihrer Anstellung vereinbar?