4710/J XXV. GP
Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Reisebewegungen von Asylwerbern
Salzburg.orf.at berichtete unlängst folgenden Artikel:
„Übervolles Schlepper-Auto mit neun Männern
Einen mutmaßlichen Menschenschmuggler hat die bayerische Polizei beim Autobahngrenzübergang Salzburg-Walserberg gestoppt. Alle fünf Plätze im Wagen waren besetzt, zusätzlich saßen noch vier Mann im Gepäckbereich des Van.
Alle Autoinsassen stammen aus Syrien und sind im Alter zwischen 18 und 55 Jahren, teilt die Polizei mit. Der Lenker sagte den Ermittlern, er habe seine Landsleute bei einem Urlaub in Österreich zufällig angetroffen und mitgenommen. Er ist nun in Untersuchungshaft. Die Passagiere, die als Flüchtlinge in Österreich registriert sind, wurden zurückgeschickt.
Pkw mit belgischem Kennzeichen
An der Anschlussstelle Piding in direkter Nähe der Staatsgrenze zogen die deutschen Bundespolizisten das Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen aus dem Verkehr. Der syrische Fahrer konnte sich mit einem belgischen Flüchtlingspass ordnungsgemäß ausweisen. Seine acht Mitfahrer hatten lediglich österreichische Asylkarten dabei. Diese berechtigen nicht zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland.
Offenbar Asylanträge in Deutschlang geplant
Nach ersten Erkenntnissen hatten sie Österreich verlassen, um auch in Deutschland jeweils Asylantrag zu stellen. Sie wurden angezeigt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage