4710/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Reisebewegungen von Asylwerbern

 

Salzburg.orf.at berichtete unlängst folgenden Artikel:

Übervolles Schlepper-Auto mit neun Männern

Einen mutmaßlichen Menschenschmuggler hat die bayerische Polizei beim Autobahngrenzübergang Salzburg-Walserberg gestoppt. Alle fünf Plätze im Wagen waren besetzt, zusätzlich saßen noch vier Mann im Gepäckbereich des Van.

Alle Autoinsassen stammen aus Syrien und sind im Alter zwischen 18 und 55 Jahren, teilt die Polizei mit. Der Lenker sagte den Ermittlern, er habe seine Landsleute bei einem Urlaub in Österreich zufällig angetroffen und mitgenommen. Er ist nun in Untersuchungshaft. Die Passagiere, die als Flüchtlinge in Österreich registriert sind, wurden zurückgeschickt.

Pkw mit belgischem Kennzeichen

An der Anschlussstelle Piding in direkter Nähe der Staatsgrenze zogen die deutschen Bundespolizisten das Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen aus dem Verkehr. Der syrische Fahrer konnte sich mit einem belgischen Flüchtlingspass ordnungsgemäß ausweisen. Seine acht Mitfahrer hatten lediglich österreichische Asylkarten dabei. Diese berechtigen nicht zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland.

Offenbar Asylanträge in Deutschlang geplant

Nach ersten Erkenntnissen hatten sie Österreich verlassen, um auch in Deutschland jeweils Asylantrag zu stellen. Sie wurden angezeigt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Personen, welche in Österreich um Asyl ansuchten, wurden nach Österreich zurückgebracht, weil diese sich widerrechtlich auf fremdem Staatsgebiet aufhielten? (aufgegliedert auf Herkunftsländern, Alter und Geschlecht der Asylwerber, Staaten, in welchen sich diese Personen widerrechtlich aufhielten und Jahren seit 2010)
  2. Was waren die Gründe für das widerrechtliche Einreisen auf fremdes Staatsgebiert?
  3. Wie viele Personen, welche in Österreich um Asyl ansuchten gelten derzeit in Österreich als nicht auffindbar?
  4. Was geschieht mit derartigen Personen, nachdem sie wieder nach Österreich verbracht wurden?