4714/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Überstellung von Strafhäftlingen

 

Die Anfragebeantwortung 2993 /AB hat ergeben, dass sich zum Stichtag 2. November 2014 insgesamt 6079 Personen in Österreich in Strafhaft befinden. Davon haben knapp unter 50%, nämlich 3026 Personen, keine österreichische Staatsbürgerschaft. Österreich hat somit einen überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Inhaftierten – europaweit ist nur durchschnittlich jeder vierte Häftling aus dem Ausland, wie der Gefängnisstatistik 2012 (SPACE-I-Report) des Europarats zu entnehmen ist.

 

Der Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Europäischen Rates über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, den Österreich im EU-JZG-ÄndG 2013 umgesetzt hat, hatte zum Ziel, dass Unionsbürger, die in Österreich verurteilt bzw. gegen die eine alternative Sanktion verhängt wurde, in den Mitgliedstaat zurückgeschickt werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, um in diesem Staat in ihrer gewohnten Umgebung die Haft zu verbüßen, da dies zu einer höheren Resozialisierung führt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele verurteilte Unionsbürger wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses ins Ausland überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?

2.    Wie viele verurteilte Österreicher ohne Migrationshintergrund wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses nach Österreich überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?

3.    Wie viele verurteilte Österreicher mit Migrationshintergrund wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses nach Österreich überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?