4714/J XXV. GP
Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Überstellung von Strafhäftlingen
Die Anfragebeantwortung 2993 /AB hat ergeben, dass sich zum Stichtag 2. November 2014 insgesamt 6079 Personen in Österreich in Strafhaft befinden. Davon haben knapp unter 50%, nämlich 3026 Personen, keine österreichische Staatsbürgerschaft. Österreich hat somit einen überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Inhaftierten – europaweit ist nur durchschnittlich jeder vierte Häftling aus dem Ausland, wie der Gefängnisstatistik 2012 (SPACE-I-Report) des Europarats zu entnehmen ist.
Der Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Europäischen Rates über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, den Österreich im EU-JZG-ÄndG 2013 umgesetzt hat, hatte zum Ziel, dass Unionsbürger, die in Österreich verurteilt bzw. gegen die eine alternative Sanktion verhängt wurde, in den Mitgliedstaat zurückgeschickt werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, um in diesem Staat in ihrer gewohnten Umgebung die Haft zu verbüßen, da dies zu einer höheren Resozialisierung führt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele verurteilte Unionsbürger wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses ins Ausland überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?
2. Wie viele verurteilte Österreicher ohne Migrationshintergrund wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses nach Österreich überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?
3. Wie viele verurteilte Österreicher mit Migrationshintergrund wurden seit Umsetzung des Rahmenbeschlusses nach Österreich überstellt (aufgeschlüsselt auf Jahre und in absoluten Zahlen)?