4716/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend den Schutz der Familie vor der Verstaatlichung der Sexualerziehung

 

Der seitens der Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek vorgelegte neue Entwurf für einen Grundsatzerlass zur Sexualerziehung an Schulen stellt einen weiteren gravierenden Eingriff in die Autonomie der Familie dar. Es ist selbstverständlich, dass junge Menschen über Sexualität nicht im Unklaren gelassen werden sollen – das werden sie aber auch gegenwärtig nicht. Zu einer verantwortungsvollen Sexualkunde müssen Begriffe wie Verantwortung, Liebe und Familie zählen. Zudem ist es unter pädagogischen Auspizien problematisch, junge Kinder, die noch keine Sexualität entwickelt haben, damit im Übermaß zu konfrontieren. Es sollte bis zu einem gewissen Alter im Wesentlichen der Familie vorbehalten bleiben, Kinder auf spätere sexuelle Erfahrungen vorzubereiten. Der gegenständliche Entwurf schmälert die Rechte der Eltern in wesentlichen Bereichen und raubt ihnen essentielle Befugnisse. Der Staat scheint in paternalistischer Herangehensweise jeden Sektor der Erziehung dominieren zu wollen. Mit einem freiheitlichen oder christlich-sozialen Familienbild lässt sich eine derartige Politik nicht vereinbaren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie stehen Sie als Familienministerin zu diesem Entwurf für einen neuen Grundsatzerlass zur Sexualerziehung?

 

2.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Sexualerziehung wieder eine primäre Aufgabe der Eltern wird?

 

3.    Wenn ja, auf welche Weise?

 

4.    Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Ab welchem Alter bzw. ab welcher Schulstufe sollten Ihrer Ansicht nach sexualkundliche Inhalte Gegenstand der Erziehung sein?

 

6.    In welchen Bereichen der Erziehung räumen Sie Eltern Vorrang vor staatlichen Einrichtungen ein?