4717/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend blutiger Streit unter Asylwerbern in Neuberg im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

 

 

Wie in den Medien berichtet, soll es in der Nacht auf den 19.04.2015 zu einer Auseinandersetzung zwischen drei Asylwerbern gekommen sein:

Ein 39-jähriger Marokkaner, ein 36-jähriger Iraker und ein 25-jähriger Nigerianer sollen in einen Streit geraten sein, welcher von Mitbewohnern geschlichtet worden sein soll.

Einige Stunden später soll der 25-jährige Nigerianer von den beiden Tätern mit einer angebrochenen Gasflasche attackiert und verletzt worden sein.

Gegen die beiden Täter wurde ein Betretungsverbot für das Asylantenquartier ausgesprochen.

(Quelle:http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/4713339/Neuberg_Streit-unter-Asylwerbern)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.            Waren im Zuge des Vorfalls Exekutivbeamte im Einsatz?

2.            Wenn ja, wie viele Beamte waren im Zuge dieses Vorfalles im Einsatz?

3.            Wenn ja, auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieses Einsatzes?

4.            Wenn ja, gab es im Zuge dieses Einsatzes verletzte Beamte?

5.            Wenn ja bei 4, wie viele?

6.            Wenn ja, gab es im Zuge dieses Einsatzes andere verletzte Personen?

7.            Wenn ja bei 6, wie viele?

8.            Welchem Aufenthaltsstatus unterliegen die involvierten Personen in Österreich (Bitte um Auflistung nach Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft, Alter und Geschlecht)?

9.            Wurden im Zuge der Einsätze Personen angehalten bzw. festgenommen?

10.         Wenn ja, wie viele?

11.         Wenn ja, wie viele Personen davon befinden sich nach wie vor in Haft?

12.         Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt? Welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?

13.         Für welchen genauen Zeitraum wurde das Betretungsverbot für die Täter ausgesprochen?

14.         Wo wird der Täter für diesen Zeitraum untergebracht, da ein Betretungsverbot für das Asylwerberheim in Neuberg ausgesprochen wurde?