4719/J XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Studien bezüglich gesundheitsschädlicher Wirkung von E-Zigaretten und E-Shishas  

In der an Sie gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3739/J, Rauchverbot für E-Zigaretten und E-Shishas, beantworten Sie die Fragen 4 bis 6 wie folgt:

Aus Gründen einer vereinfachten Marktüberwachung befürworte ich eine künftige Mitregelung von E-Zigaretten und E-Shishas im Tabakgesetz. Nachdem Studien ergeben haben, dass auch durch E-Zigaretten und E-Shishas beachtliche Mengen an Nikotin an die Umwelt abgegeben werden, erscheint mir – auch oder vor allem angesichts der Geruchlosigkeit – der Schutz der in den Räumen anwesenden Menschen in gleicher Weise erforderlich wie bei der Belastung durch normalen Zigarettenrauch. Da bei E-Zigaretten und E-Shishas die Inhaltsstoffe von außen nicht erkennbar sind, kann die Regelung nur vollzogen werden, wenn auch nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shishas vom Verbot umfasst sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1. Auf welche Studien konkret, die in der Anfragebeantwortung Nr. 3579/AB herangezogen wurden, berufen Sie sich (bitte um Aufschlüsslung des Institutes, des Verfassers, des Jahres, usw.)?

2. Ist Ihnen die Studie durch das Frauenhofer Institutes für Forschung vertreten durch Dr. Tobias Schripp bekannt, welche ergeben hat, dass Passivdampf durch E-Zigaretten keinerlei Giftstoffe bzw. Schadstoffe enthält, die mit dem Gift- bzw. Schadstoff des Tabakrauches einer herkömmlichen Tabakzigarette vergleichbar ist?

3. Wenn ja, warum werden nicht auch solche Studien herangezogen um ein möglichst objektives Ergebnis zu erzielen?

4. Wenn nein, warum nicht?