4735/J XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich 

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Aktuelle Ressortmeinung bezüglich Haftung des Bundes gegenüber den Ländern“

 

Laut Debatte zum Hypo-Sondergesetz im Ausschuss im Sommer 2014 lagen die Haftungen der Gemeinden und der Bundesländer gemäß Aussagen von Nationalbank-Chef Ewald Nowotny noch immer bei 77,2 Milliarden Euro, der hier Reformen einmahnte.

 

Laut Artikel 2 (1) des Bundes-Verfassungsgesetzes ist Österreich ein Bundesstaat. Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien (Artikel 2 (2)).

Dieses "selbstständig" hat nun Finanzminister Hans Jörg Schelling in einem Interview der Wiener Zeitung sehr wohl wörtlich genommen und betont, als er eine Haftungsverpflichtung des Bundes für das an eingegangenen Haftungsverpflichtungen reiche Kärnten rundum ablehnte. "Die Republik haftet nicht für Kärnten."

 

Derselben Meinung ist auch Föderalismusexperte Peter Bußjäger der sagt: "Der Bund muss nicht automatisch für Haftungen, die die Länder eingegangen sind, einstehen, denn die Länder sind selbstständige juristische Personen". Zwar sei dies in der Verfassung nicht ausdrücklich festgelegt, aber es ergebe sich indirekt aus der Rechtsstellung der Länder. Damit der Bund in Ziehung komme, müsse eine ausdrückliche Haftungserklärung erfolgen.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie lautet Ihre aktuelle Ressortmeinung bezüglich der Haftungsverpflichtung bzw. Nicht-Haftungsverpflichtung des Bundes gegenüber den Bundesländern und wie begründe Sie diese?