4751/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Justizanstalt Linz, Strafversetzung eines Beamten

 

Justizbeamter unter Verdacht des Amtsmissbrauchs Strafversetzt 14.04.2015, 06:00 (krone.at)

Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei Staatsanwaltschaft und Disziplinarkommission, Strafversetzung! Ein Linzer Justizwachebeamter soll Ordnungsstrafen gegen Häfen-Insassen liegen gelassen, abgenommene Handys und Drogen nicht an die Polizei übergeben haben. Er ist großteils geständig, arbeitet nun in Asten.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Bezirksinspektor bei der Justizwache in der Justizanstalt Linz ist lang: So soll der Beamte, der für die Ordnungsstrafen im Strafvollzug zuständig war, bereits vor fünf Jahren negativ aufgefallen sein. Damals soll die Innenrevision aufgedeckt haben, dass er mit einer Vielzahl von Verfahren - angeblich waren es sogar hunderte - im Rückstand war. Doch die Gefängnisleitung beließ ihn auf dem Posten.

Anzeige wegen Amtsmissbrauch

Im heurigen Februar wurde der Justizwachebeamte bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt. Er soll Dutzende Verfahren liegen gelassen, Dutzende abgenommene Handys nicht weitergegeben und sogar Drogen nicht an die Polizei übergeben haben. Laut Christian Timm, dem Vize-Leiter der Vollzugsdirektion, ist der Beschuldigte geständig. Er gab an, überlastet gewesen zu sein...

Beamter wurde strafversetzt

Der Bezirksinspektor wurde vorerst nach Asten strafversetzt, soll nun aber nur noch einen halb so langen Dienstweg haben und sogar für die dreimonatige Dienstzuteilung 1500 Euro extra Lohn bekommen.

 

In anderen Fällen, kam es während des laufenden Verfahrens, auf Anordnung des Justizministers, sofort zu einer Suspendierung. Dabei gab es kein Wiederholungsdelikt, sondern der einzige Unterschied war, dass die damals handelnde Person im Wahlkampf war.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz nachfolgende

 

Anfrage:

 

1.    Gibt es seitens des Bundesministeriums für Justiz eine Richtlinie, wann und zu welchem Zeitpunkt, im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, welche disziplinäre Maßnahme anzuwenden ist?

2.    Wenn ja, inwieweit ist diese einzusehen und daher transparent?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Nach welchen Kriterien wird von ihrer Seite die Maßnahme der Suspendierung angeordnet?

5.    Kann es sein, dass auch im Falle von Wiederholungstaten ein Beamter nicht suspendiert, sondern auf seinem Posten belassen wird?

6.    Wenn ja, wie ist so eine Vorgehensweise möglich und zu rechtfertigen?

7.    Wenn nein, wie erklären sie sich dann den aktuellen Fall des Justizwachebeamten in Linz?

8.    Gibt es im Rahmen des Disziplinarverfahrens irgendwelche Richtlinien, welche Sanktionen, für welche Vergehen verhängt werden können?

9.    Wenn ja, wo sind diese einzusehen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Ist es beabsichtigt, dass es im Falle einer Zwangsversetzung, auf Grund von Zulagen zu einer Gehaltserhöhung kommen kann?

12. Gibt es eine Möglichkeit, im Falle einer Zwangsversetzung auf die Auszahlung von Zulagen verzichten zu können?

13. Wenn nein, warum nicht?