4754/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Gerald Loacker und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend den Beirat für Baukultur

Der Beirat für Baukultur wurde aufgrund einer Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 2005, im Jahr 2007 beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Aufgabe des Beirats für Baukultur ist die Beratung der Ministerien, Länder und Gemeinden in Hinblick auf Fragestellung der Baukultur und dem Wortlaut der Entschließung GP: XXIII, 42/A(E) nach die Erstellung eines Baukulturreports im Fünf-Jahres-Rythmus. Gemäß der Verordnung des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines Beirats für Baukultur im Bundeskanzleramt (StF: BGBl. II Nr. 377/2008 ) hat der Beirat halbjährlich zu tagen. Laut Verordnung des Bundeskanzleramt hat der Beirat für Baukultur unter anderem jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, welcher der Bundesregierung durch den Bundeskanzler zur Kenntnis zu bringen ist. In den letzten Jahren wurden durch die Gebietskörperschaften kaum wesentliche Vortschritte bezüglich der zunehmenden Zersiedelung, der Verbesserung der Wettbewerbskultur, der Verankerung des Prinzips "Baukultur" auf allen politischen Ebenen, der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit des Bauens und der übrigen Aufgaben des Beitrates erzielt. Die Arbeit des Beirates ist daher ungebrochen wichtig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Laut §5 der Verordnung 377/2008 des Kanzleramtes hat der Beirat für Baukultur zumindest halbjährlich zu tagen. Wann ist der Beirat für Baukultur zu letzen Mal und wann ist er zum vorletzten Mal zusammen getreten?

2.    Falls der Beirat zwischenzeitlich länger als ein halbes Jahr nicht mehr getagt haben sollte, welche Gründe hat dies?

3.    Wann soll der Beirat für Baukultur nach derzeitigem Stand das nächste Mal zusammen treten?

4.    Wann ist der letzte (jährlich vorzulegende) Tätigkeitsbericht des Beirats erschienen?

5.    Wann wird der nächste (jährlich vorzulegende) Tätigkeitsbericht des Beirats erscheinen?

6.    Wann hat das Bundeskanzleramt der Bundesregierung zuletzt einen Tätigkeitsbericht des Beirats zur Kenntnis gebracht?

7.    Wann hat das Bundeskanzleramt der Bundesregierung zuletzt einen Baukulturbericht zur Kenntnis gebracht?

8.    Wann wird das Bundeskanzleramt der Bundesregierung den nächsten Tätigkeitsbericht des Beirats zur Kenntnis bringen?

9.    Wann wird das Bundeskanzleramt der Bundesregierung den nächsten Baukulturbericht zur Kenntnis bringen?

10. Stellt die auf der Website des Bundeskanzleramts abrufbare Zusammensetzung der 28 Mitglieder des Beirats für Baukultur den aktuellen Stand dar?

11. Wenn nein, was ist der aktuelle Stand der Zusammensetzung?

12. Laut §4 (1) der Verordnung 377/2008 des Bundeskanzleramtes beträgt die Funktionsperiode der Mitglieder des Beirats fünf Jahre. Wann wurden die derzeit auf der Website des Bundeskanzleramtes aufgeführten Mitglieder zuletzte bestellt, oder wiederbestellt?

13. Wann erfolgt die nächste Bestellung, oder Wiederbestellung, der Mitglieder des Beirats?

14. Wie viele Beschlüsse und Empfehlungen des Beirat für Baukultur wurden im Jahr 2014 gefasst und gegebenenfalls veröffentlicht?

15. Wann hat der Beirat für Baukultur zuletzt welche Empfehlungen an den Bundeskanzler oder den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien gegeben?

16. Welche Maßnahmen wurden basiernd auf diesen Beschlüssen und Empfehlungen seit Einsetzung des Beirats für Baukultur gesetzt?

17. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen bezüglich einer Effizienzsteigerung und Verbesserung des Normungssystems im Bauwesen wurden seit 2013 gesetzt?

18. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen bezüglich einer Effizienzsteigerung und Verbesserung des Normungssystems im Bauwesen sind in dieser Legislaturperiode geplant?