4757/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Darmann, Dr. Belakowitsch-Jenewein  
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Sexualstrafrechtsreform 2015

Wie aus österreichischen Medien zu entnehmen ist, soll die Strafrechtsreform noch 2015 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf ist bereits am 13.03.2015 in Begutachtung gegangen.

In der Pressemitteilung „StGB-Reform ab heute in Begutachtung“ vom 13.03.2015 spricht sich Justizminister Brandstetter dafür aus, dass in Zukunft der höchstpersönliche Lebensbereich der Menschen stärker geschützt werden soll.

Zitat: „StGB-Reform ab heute in Begutachtung“

…"Wir brauchen ein modernes Strafrecht, das den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird," so Minister Brandstetter. "Der höchstpersönliche Lebensbereich der Menschen muss stärker geschützt werden als die Beeinträchtigung von Vermögenswerten. Schaden an Leib und Leben von Menschen kann gar nicht genug mit Geld ausgeglichen werden." …
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848a4b92be2b014c21e1853f167f.de.html

Der Bereich des Sexualstrafrechtes ist wohl der sensibelste im gesamten Strafrecht.

Vor allem muss sich der Schutz von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen vor bereits einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern erhöhen.

Die besondere Schutzbedürftigkeit von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen, macht daher die Einführung von speziellen Schutzmaßnahmen vor Eingriffen in deren höchstpersönlichen Lebensbereich unumgänglich.

Sehr oft stammen die Täter aus dem Nahebereich der Opfer oder üben einen Beruf aus, in dem sie unmittelbar mit minderjährigen, wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen in Kontakt treten. Einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern darf der neuerliche Kontakt mit derart schutzbedürftigen Menschen nicht mehr gestattet werden.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Welche Opferschutzmaßnahmen gibt es aktuell für minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen, welche Opfer von Sexualstraftätern geworden sind?

2.    Welche darüber hinaus gehenden Schutzmaßnahmen sind für minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Opfer von Sexualstraftätern geplant?

3.    Werden in Zukunft Schutzzonen eingerichtet, in denen sich einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter nicht aufhalten dürfen, wie zum Beispiel im unmittelbaren Nahebereich von Kindergärten, Kinderheimen, Jugendheimen,  Schulen und Frauenhäuser?

4.    Sind andere Schutzmaßnahmen geplant, um einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter von den in Frage 3 angeführten Orten fern zu halten?

5.    Wenn ja, welche?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Maßnahmen werden derzeit zur Verhinderung von Rückfallstätern im Sexualstrafrecht gesetzt?

8.    Ist es in der aktuellen Strafrechtsreform darüber hinaus geplant, weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungstätern im Sexualstrafrecht zu verankern?

9.    Wenn ja, welche?

10. Wenn nein, warum nicht?