4759/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Tschetschene mit Asylstatus als IS-Führungsoffizier

 

Folgender Artikel erschien am 21. April 2015 in der Kronenzeitung:

Angst in Gemeindebau: „Wir leben neben einem Terroristen“

„Asylant als Top-Terrorist“ – so die Schlagzeile eines „Krone“-Artikels Ende Februar. Konkret ging es um einen Tschetschenen, der seit 2003 als Asylant in Österreich lebt und nun in Videos aus Syrien als Führungsoffizier des IS auftritt. Was seine Wiener Nachbarn in Angst und Schrecken versetzt.

  „Der wohnt doch in unserem Bau!“ – die Wienerin Marta A. (Name von der Redaktion verändert) fiel aus allen Wolken, als sie eines Morgens die „Krone“ aufschlug. Dabei sei es nicht das erste Mal gewesen, dass die siebenköpfige Familie des Tschetschenen in der Nachbarschaft unangenehm auffiel. „Es gibt seit Jahren bereits Probleme wegen Lärmbelästigung – was aber auch kein Wunder ist, wenn die insgesamt fünf Kinder die 55-m2-Wohnung nie verlassen dürfen.“ Zwischenmenschlich habe es sonst unter den Parteien aber nie Streitigkeiten gegeben.

   Dass Ahmed C. (seit 2003 rotweißroter Asylant) mittlerweile ein mutmaßlich führender IS-Terrorist ist, wusste die Nachbarschaft wahrlich nicht. „Es war schon eigenartig, dass seit rund zwei Jahren seine Frau und nun auch die älteste Tochter nur mehr verschleiert die Wohnung verlassen. Einmal hat er auch erzählt, dass er nach Hause muss, um zu kämpfen. Aber wir dachten, er fährt nach Tschetschenien.“

   Nun herrscht Angst im Gemeindebau. Was passiert, wenn er wieder da ist? „Bei den Beschwerden wegen Lärm hieß es vonseiten Wiener Wohnen: Er ist ein besonderer Fall – er hängt irgendwie mit dem Mordfall Israilov zusammen und gehört geschützt. Unglaublich – nicht nur, dass ein Terrorist und seine Familie seit 2003 von Sozialhilfe leben, wird er auch noch beschützt“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


Anfrage

  1. Unter welchem Aufenthaltstitel ist Ahmed C. seit wann genau in Österreich aufhältig?
  2. Ist es Sinn und Zweck des Asylwesens, Personen, die einer Straftat im Ausland verdächtig sind, vor der dortigen gesetzlichen Verantwortung zu schützen?
  3. Wurde nach Beendigung des Asylverfahrens jemals überprüft, ob die Rahmenbedingungen für einen Aufenthalt in Österreich noch gegeben sind?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  4. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss Ahmed C. im Falle einer Rückkehr nach Österreich rechnen?
  5. Ist damit zu rechnen, dass Ahmed C. der Aufenthaltstitel aberkannt wird?
  6. Sind Ihnen bereits ähnliche Fälle bekannt?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn nein, wird seitens Ihres Ressorts davon ausgegangen, dass es noch mehr ähnlich gelagerte Fälle gibt, die noch nicht aufgedeckt wurden?
  7. Werden Sie diesen Fall zum Anlass nehmen, um Maßnahmen zu setzen, ähnlich gelagerten Fällen künftig nach Möglichkeit vorzubeugen?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen werden dies sein?
    2. Wenn nein, warum nicht?