4761/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend NOVA-Betrug durch dauerhafte Nutzung von KFZ mit ausländischem Kennzeichen

 

 

Die NOVA ist eine einmalige Abgabe pro Fahrzeug in nicht unbeträchlicher Höhe, die als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (abhängig von den CO2-Emissionen bei Pkw und Kombi oder vom Hubraum bei Krafträder) berechnet wird. Die NOVA wird u.a. fällig, wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal in Österreich zum Verkehr zugelassen wird, also beispielsweise auch dann wenn ein jahrelang im Ausland genutztes Fahrzeug als Übersiedlungsgut ins Inland verbracht und zugelassen werden wird.

Nicht zuletzt aufgrund der Höhe der NOVA kommt es immer häufiger vor, dass Personen dauerhaft mit KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich unterwegs sind und sich dadurch das Abführen die NOVA „ersparen“, wodurch dem Staat Einnahmen entgehen.

Diese Problematik wurde in der Vergangenheit mehrfach diskutiert, Ende 2013 medial berichtet und bereits Anfang 2014 ein Versuch unternommen, diese Problematik einer Lösung zuzuführen.

„... Die NoVA wird beim Kauf eines neuen Motorrads oder Pkw oder bei der Einfuhr solcher neuer oder gebrauchter Fahrzeuge fällig. Je nach Verbrauch des Motors erhöht sich der Preis - im Extremfall bisher um bis zu 16 Prozent. Wie die NoVA knüpft auch die laufende motorbezogene Versicherungssteuer an die Zulassung in Österreich an und entfällt daher, wenn ein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. So mancher Besitzer eines teuren Autos kam deshalb auf die Idee, das Fahrzeug im Ausland zu kaufen, mithilfe eines Firmen- oder Wohnsitzes dort anzumelden und dann hier zu benützen. Die Anmeldung in Österreich wird dann unterlassen. Die Finanzverwaltung ist mit wiederholten Schwerpunktaktionen bei Verkehrskontrollen, Autowerkstätten oder Leasinggesellschaften, ja sogar mit Kontrollen auf Parkplätzen vor Einkaufszentren gegen NoVA-Flüchtlinge vorgegangen. Immerhin drohen Steuernachzahlungen und Finanzstrafverfahren mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgabe. …“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende


ANFRAGE

 

1.     Wie hoch waren jeweils in den letzten 3 Jahren die Einnahmen aus der NOVA bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen waren und in Folge nach Österreich gebracht wurden?

2.     Wie viele dieser Fahrzeuge waren älter als 3, 5 bzw. 10 Jahre?

3.     Wie viele dieser Fahrzeuge wurden von ihrem Besitzer im Zuge einer Übersiedlung nach Österreich gebracht und von dieser Person weiter benutzt?

4.     Wie häufig werden Fahrzeuge mit ausländischen Nummerntafeln dahingehend kontrolliert, ob sie längerfristig bzw. dauerhaft in Österreich genutzt werden?

5.     Wie viele dieser Kontrollen haben jeweils in den letzten 5 Jahren ergeben, dass bei KFZ mit ausländischen Kennzeichen an sich im Inland angemeldet sein müssten und damit verbunden das Abführen der NOVA zwingend war?

6.     Wie viele dieser KFZ waren im Privatbesitz, wie viele im Firmenbesitz?

7.     Wie häufig gibt es Anzeigen, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen längerfristig oder dauerhaft in Österreich benutzt werden?

8.     Wie viele der betroffenen Fahrzeuge waren in Privatbesitz, wie viele in Firmenbesitz?

9.     Wie vieler dieser Anzeigen waren berechtigt und welche Maßnahmen werden in Folge seitens der jeweils zuständigen Behörden gesetzt?

10.  Wie hoch schätzen sie derzeit die Steuerentziehung durch nicht abgeführte NOVA?