4821/J XXV. GP
Eingelangt am 29.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Spargedanke und Rechtsirrtum
Der Umgang mit Chauffeur und Dienstwagen zeigt, dass der Spargedanke noch nicht an die Spitze des Verteidigungsministeriums vorgedrungen ist.
Darüber hinaus scheint die Rechtsauffassung des Ministers zumindest bezüglich der privaten Nutzung seines Chauffeurs nicht haltbar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Im Interview mit der Kronen Zeitung erklären Sie: „Was die private Nutzung meines Dienstwagens angeht, habe ich mich rechtlich genau erkundigt und mich rückversichert.“ Wann haben Sie diese Erkundigung eingezogen?
2. Wer hat Ihnen wann diese Rechtsauskunft gegeben?
3. Wie lautet diese Rechtsauskunft?
4. Liegt diese Rechtsauskunft schriftlich vor?
5. Falls ja, legen Sie diese bitte der Anfragebeantwortung bei.
6. Die Nutzung des Dienstwagens ist in § 9 BBezG ausdrücklich geregelt. In welchem Gesetz ist die private Nutzung des Chauffeurs ausdrücklich geregelt?
7. Falls Sie nach wie vor der Meinung sind, dass der Chauffeur Ihres Dienstwagens auch ohne explizite gesetzliche Regelung privat genutzt werden kann – haben Sie auch das Recht, Ihre Reinigungskraft, Ihren Sekretär und Ihren Kabinettschef privat zu nutzen?
8. Warum nehmen Sie dieses Recht nicht in Anspruch?
9. Wann haben Sie entschieden, dass Ihr Chauffeur mitsamt Dienstwagen Ihnen in die Schweiz nachfährt?
10. Warum sind Sie nicht gleich mit dem Dienstwagen in die Schweiz gefahren?
11. Warum haben Sie sich für Ihre private Frankreich-Reise keinen Mietwagen genommen?
12. Werden Sie in Zukunft auf private Urlaubsreisen mit Dienstwagen und Chauffeur verzichten?
13. Warum gehen Sie in Zeiten strenger Sparbudgets im eigenen Ministerium mit schlechtem Beispiel voran?