4838/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2015
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Anfrage

 der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Förderungen an die Vienna International School - neuer Vertrag Liegenschaft

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfragebeantwortung von Außenminister Sebastian Kurz vom 11.2.2015 (3147/AB) bezüglich der Förderungen seitens der Republik an die Vienna International School (VIS) wurde angegeben, dass es zukünftig keinen weiteren Fördervertrag mit der Schule geben würde: „Es wird kein weiterer Fördervertrag der Republik Österreich mit dem Verein ‚Vienna International School’ in Aussicht genommen. Vielmehr soll in einem völkerrechtlichen Abkommen mit den vier im Wiener Internationalen Zentrum ansässigen internationalen Organisationen die Leistung eines jährlichen Bildungsbeitrages an diese Organisationen zur Gewährleistung eines angemessenen Schulplatzes für Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen werden.“

Dies wurde von der Zeitung Die Presse vom folgendermaßen kommentiert: „Möglicherweise ist diese einseitige staatliche Förderung auch tatsächlich rechtlich schwierig. Sie könnte gegen das EU-Beihilfenrecht verstoßen. Denn aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die bestimmte Unternehmen begünstigen, sind laut diesem verboten.‚Das könnte unter Umständen auch auf diesen Fall zutreffen’, sagt Europarechtler Walter Obwexer zur „Presse“. Die Schule könnte hier als Unternehmen gesehen werden. Immerhin handle es sich um eine kostenpflichtige Privatschule, es gebe Konkurrenz und damit die Gefahr einer Verzerrung des Marktes, sagt Obwexer. Vermutlich deshalb hat sich das Außenministerium, dessen Beamte noch verhandeln, eine durchaus geschickte Lösung einfallen lassen.“[1]

Wenn die bisherige Praxis einer Förderung direkt an die VIS gegen das EU-Beihilferecht verstoßen könnte, wie es der Europa- und Völkerrechtler Walter Obwexer in den Raum stellt, wäre demzufolge auch zu hinterfragen, ob eine kostenlose Überlassung von Grundstück und Schulgebäude, wie Sie es in Ihrer Anfragebeantwortung vom 10.2.2015 (3128/AB) in Aussicht gestellt hatten, mit dem oben angesprochenen EU-Beihilferecht konform geht.

Die VIS hat gleichzeitig ihre Schulgebühren empfindlich erhöht bzw. wird diese erhöhen. Das hat inzwischen auch Unruhe bei betroffenen Eltern ausgelöst. Uns liegt ein Schreiben von Eltern aus der Internationalen Atomenergie-Organisation vor, in dem diese die Erhöhung der Schulgelder kritisch kommentieren: „In addition, neither the American International School (AIS) or the Danube International School (DIS) are subsidised by the Austrian Government, so it brings in question why would the school fees go up so drastically and to similar levels of AIS or the DIS if the VIS still continues to receive a subsidy of €4.0 million.“ (siehe Beilage!)

Aus diesem Schreiben gehen die Schulgebühren an der VIS ab dem Schuljahr 2015/16 wie folgt hervor:

„For example the costs of a child joining 6th Grade could go as high as €29,000 of which the International Organizations would cover only €13,680 (75% of the maximum admissible level of €18,240 for Vienna). Even the continuing students would be well above the maximum admissible level (further detail in table below).“

 

Beträge in Euro

Neue/r SchülerIn

Wiederkehrende/r SchülerIn

Anmeldegebühr

450

 

Kapitalgebühr

2.500

 

Zulassungsgebühr

4.118

 

Einlage

370

 

Jahresschulgebühr

18.524

18.524

Mahlzeiten

850

850

Transport

1.900

1.900

Bücher und Lernmittel

400

 

Summe

29.112

21.274

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind die in Ihrer Anfragebeantwortung vom 10.2.2015 (3128/AB) angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine unentgeltliche Nutzung der im Eigentum der Republik stehenden Liegenschaften durch die VIS vorsehen, inzwischen geklärt worden?
Falls ja: Wie sehen diese konkret aus?

2)    Ihr Ministerium war (oder ist) in die Verhandlungen rund um eine neue Lösung eingebunden. Wenn rechtliche Bedenken zu der von BM Sebastian Kurz avisierten neuen Lösung - ein völkerrechtliches Abkommen mit den vier im Wiener Internationalen Zentrum ansässigen internationalen Organisationen - geführt haben, wie ist die kostenlose Überlassung der Liegenschaften mit dem Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Einklang zu bringen?

3)    Ist Ihnen das beigelegte Schreiben von MitarbeiterInnen der IAO bekannt?
Falls ja: Haben Sie darauf reagiert und wenn ja, in welcher Form?
Falls nein: Werden Sie darauf reagieren?

4)    Wurde seitens von Eltern, deren Kinder die VIS besuchen und die nicht MitarbeiterInnen von einer der internationalen Organisationen sind, bei Ihnen bzw. in Ihrem Ministerium zugunsten der VIS interveniert?


5)     


6)     


7)     


8)     


9)     



[1] http://diepresse.com/home/bildung/schule/4670932/Geld-vom-Bund_UNSchule-profitiert-von-Trick?from=suche.intern.portal