4861/J XXV. GP

Eingelangt am 04.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend nachrichtendienstliche Aktivitäten der NSA gegenüber österreichischen Behörden

 

Deutscher Medienberichterstattung zufolge unterstützte der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) die National Security Agency (NSA) durch das gezielte Ausspähen der Kommunikation europäischer Unternehmen und Politiker. Die NSA lieferte dem BND demnach für die Überwachung des Datenverkehrs von Bad Aibling aus zahlreiche Suchmerkmale (Selektoren) - wie etwa Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern - zu Zielen in Europa. In diesem Zusammenhang soll es auch zu Versuchen gekommen sein, österreichische Behörden auszuspionieren. Diesen Angaben geht das Innenministerium laut eigener Ankündigung nun nach. Konkret habe der BND bei einer Überprüfung von Suchbegriffen (Selektoren) der US-Amerikaner für die Kommunikationsüberwachung in seiner Abhörstation im bayrischen Bad Aibling  nach Bestandteilen wie "gov", "diplo" und "Bundesamt" gesucht, berichtete die "Bild am Sonntag". Wie aus einem internen E-Mail des BND vom 14. August 2013 hervorgehe, habe es hierbei 12.000 Treffer gegeben.

Nun werden in Deutschland Rufe nach einer Stärkung der Geheimdienstkontrolle laut - so unbeaufsichtigt wie im vergangenen Jahrzehnt wird der BND nicht weiterarbeiten können. Momentan prüft die deutsche Bundesanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. In Frage steht insbesondere das genaue Ausmaß der Zusammenarbeit und wer im Bundeskanzleramt, das für die BND-Kontrolle zuständig ist, wann informiert war. In Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September hatten der BND und die NSA eine umfassende Kooperation bei der Terrorbekämpfung vereinbart.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es eine Zusammenarbeit des BMLVS mit der NSA?


a.    Wenn ja: Auf welcher vertraglichen und verfassungsrechtlichen Basis erfolgt diese Zusammenarbeit?

b.    Wenn ja: bitte um Übermittlung entsprechender Verträge.

2.    Wurden österreichische Behörden von der Abhörstation im bayrischen Bad Aibling durch die NSA ausspioniert?

a.    Wenn ja: um welche Behörden handelt es sich dabei?

b.    Wenn ja: um welchen Zeitraum handelt es sich dabei?

c.    Wenn ja: welche konkreten Suchbegriffe wurden verwendet?

d.    Wenn ja, welche konkreten Informationen hat die NSA dadurch erhalten?

e.    Wenn ja: welche konkreten Konsequenzen zieht das BMLVS daraus?

f.      Wenn nein: wie wurde konkret nachgewiesen, dass es nicht zur Ausspionierung österreichischer Behörden kam?

3.    Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, damit es zu keiner Ausspähung durch ausländische Geheimdienste kommt?

4.    Welche Maßnahmen werden in Zukunft getroffen, damit es zu keiner Ausspähung durch ausländische Geheimdienste kommt?

5.    Wird das BMLVS mit dem BND zur Aufklärung der Spionagetätigkeit des NSA gegenüber österreichischen Behörden zusammenarbeiten?

a.    Wenn ja: wie konkret stellt sich diese Zusammenarbeit dar?

b.    Wenn nein: wie kommt es ansonsten zur Aufklärung der Spionagetätigkeit der NSA gegenüber österreichischen Behörden?