4876/J XXV. GP
Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Mietverhältnisse des Bundeskanzleramts und deren Evaluierung
In der Anfrage 4127/J wurde das Bundeskanzleramt bereits über die Mietverhältnisse des Bundeskanzleramts mit der BIG und deren Evaluierung befragt. Da der Staat und der öffentliche Sektor für einen funktionierenden Verwaltungsapparat allerdings einen hohen Bedarf an Räumlichkeiten aufweisen, ist davon auszugehen, dass das Bundeskanzleramt – abgesehen von den Objekten der BIG – noch weitere Gebäude bzw. Räumlichkeiten angemietet hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Objekte hat das Bundeskanzleramt aktuell angemietet (ausgenommen Objekte der BIG)?
2. Wie hoch sind die Mietkosten dafür in Summe und objektbezogen?
3. Wie haben sich die Mietkosten dafür in Summe und objektbezogen entwickelt?
4. Welche jährlichen administrativen Kosten verursachen diese Mietverhältnisse seitens des BKA, in welche Positionen gliedern sich diese und wie haben sich diese in den vergangenen zehn Jahren jeweils entwickelt?
5. Wird evaluiert, ob die Konditionen, die der jeweilige Vermieter bietet, adäquat und angemessen sind?
6. Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils?
7. Wenn nein, weshalb geschieht dies nicht?
8. Wird – im Sinne effizienten Umgangs mit Ressourcen - evaluiert, welche Immobilien das BKA tatsächlich benötigt?
9. Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis jeweils und haben sich diese Ergebnisse auch in der Kündigung von Mietverhältnissen bzw. Neuanmietungen niedergeschlagen?
10. Wenn nein, weshalb geschieht dies nicht?