4890/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend umfassende Erweiterung des Serviceangebotes der Wiener Gebietskrankenkasse.

 

Die Zahnambulatorien der neun österreichischen Gebietskrankenkassen wurden ursprünglich eingerichtet, um der Unterversorgung im zahnärztlichen Bereich entgegen zu wirken. Diese Unterversorgung besteht heute nicht mehr geographisch sondern im Bereich spezieller Bedürfnisse der Patienten, z.B. bei der Versorgung zu Randzeiten (Nacht, Feiertage, Wochenenden etc.) oder der Behandlung von Kindern oder Menschen mit Behinderungen.

 

Die neun Gebietskrankenkassen sind keine Wirtschaftsunternehmen sondern Körperschaften öffentlichen Rechts, die aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden, kein Ausfallsrisiko tragen und zahlreiche steuerliche Privilegien genießen. Es ist also nur recht und billig, dass die Gebietskrankenkassen ihrem ursprünglichen sozialen Auftrag gemäß die Dienstleistungen der niedergelassenen Ärzte durch ein umfassendes Serviceangebot komplementär ergänzen, etwa durch erweiterte Öffnungszeiten oder spezielle Leistungen. Die Wiener Gebietskrankenkasse etwa hat laut offizieller Homepage derzeit Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 14:15 Uhr und am Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Das können niedergelassene Ärzte auch und besser.

 

Nun wurden Mitte April via Presseaussendung von der Wiener Gebietskrankenkasse unter der Überschrift „WGKK startet Gesundheitsverbund“ zahlreiche Verbesserungen in Aussicht gestellt (OTS0118, 15. April 2015, 11:27):

 

„Längere Öffnungszeiten, wohnortnahe Versorgung, enge Zusammenarbeit der medizinischen Einrichtungen: Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat die Gesundheitsreform in ihren eigenen Häusern bereits in Angriff genommen und setzt mit ihrem Gesundheitsverbund neue Akzente. ‚Im Gesundheitswesen sind Kooperationen und das reibungslose Zusammenspiel der medizinischen Fachleute wichtige Bausteine, um die Versorgung langfristig sicherzustellen’, sind sich WGKK-Obfrau Ingrid Reischl und Generaldirektor Erich Sulzbacher einig. Das gilt insbesonders vor dem Hintergrund der stetig steigenden Qualität der Leistungen und den damit verbundenen wachsenden Ausgaben. Reischl: ‚Diesen Entwicklungen wollen wir mit dem Gesundheitsverbund Rechnung tragen, der den Patientinnen und Patienten eine Reihe an Vorteilen bringt.’“


Tatsächlich halten sich die Verbesserungen in Grenzen. Die Öffnungszeiten der WGKK sollen um eine Stunde, von 14:00 auf 15:00 Uhr, erweitert werden. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein und für Berufstätige fast ein Hohn. Mit wohlklingenden Ankündigungen ist es nicht getan.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Warum enden die Öffnungszeiten der Ambulatorien schon am frühen Nachmittag, obwohl der Großteil der potentiellen Patienten zu dieser Tageszeit einer Beschäftigung nachgehen muss?

 

2.      Planen Sie, die Öffnungszeiten bis auf den Abend auszuweiten?

        Wenn ja, ab wann?

        Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Haben Sie vor, das Behandlungsangebot auch auf Nachtdienste auszudehnen?

        Wenn ja, ab wann?

        Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Werden Sie auch Wochenend- oder Feiertagsdienste einführen?

        Wenn ja, ab wann und zu welchen Uhrzeiten?

        Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Haben Sie für Menschen mit speziellen Bedürfnissen und für Behinderte besondere Angebote entwickelt?

        Wenn ja, wie sehen diese aus?

        Wenn nein, warum nicht?