4901/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Dipl.Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Förderung innovativer Projekte zur Senkung der Feinstaubbelastung

 

 

In den letzten Jahren mehren sich Berichte in den Medien, die von „Feinstaub“, „Smog“ und industriell-bedingter „Luftverschmutzung“ sprechen. Besonders katastrophal zeigt sich die Lage in China, wo bereits Millionen von Menschen – laut WHO – aufgrund der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub einen frühzeitigen Tod gestorben sind.

Die Feinstaubbelastung in Österreich beschäftigt regelmäßig Politik, Verwaltung und Medien. Damit Österreich in den kommenden Jahren nicht unter einer Smog-Wolke verschwindet, gibt es bereits diverse Konzepte zur Verbesserung der Luftqualität, auch vereinzelte Maßnahmen wurden gesetzt. Derzeit wird aber in der Regel versucht, der Feinstaubbelastung allein durch Fahrverbote oder dauerhafter Geschwindigkeitsbeschränkungen entgegenzuwirken.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubproblematik wurden seitens ihres Ministeriums bislang gesetzt?

2.     Welche Maßnahmen haben sich dabei abgesehen von Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen als besonders effizient erwiesen?

3.     Wie häufig und von wem werden die tatsächlichen Auswirkungen von Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Feinstaubbelastung erhoben?

4.     Wird seitens ihres Ministeriums die Anschaffung von Feinstaubfiltersysteme gefördert?

5.     Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wird seitens ihres Ministeriums die Anschaffung von Geräten/Maschinen/ Systemen, die zur Reduktion von bereits vorhandenem Feinstaub führen, gefördert?

8.     Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang?

9.     Wenn nein, warum nicht?

10.  Wenn nein, welchen Anforderungen müsste ein solches Gerät/System entsprechen, damit es - im Sinne des IL-G - in ein Förderprogramm aufgenommen werden würde?

11.  Inwieweit ist daran gedacht, - in Analogie zur steuerlichen Begünstigung von Fahrzeugen mit niedrigem CO2-Austoß - Fahrzeughalter steuerlich zu begünstigen, die über eine Einrichtung an ihrem Fahrzeug verfügen, das nachweislich die Feinstaubbelastung verringert?

12.  Inwiefern gibt es beim Ankauf eines Feinstaubfiltersystems, das den Feinstaub, der durch Fahrzeugausstöße entsteht, merklich verringert eine Bezuschussung und/oder finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundes?