4902/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asylquoten in Österreich

 

Bereits im September 2014 erklärte die Bundesministerin für Inneres, sie wolle die in Österreich Asylsuchenden mittels einer fixen Quoten auf die Gemeinden aufteilen: "Geplant ist, dass pro 266 Einwohner ein Asylwerber aufgenommen wird, das macht umgerechnet ca. 4 Antragstellende pro 1000 Einwohner. Gemeinden, die ihre Quote erfüllen, sollen im Gegenzug die Sicherheit bekommen, dass Bund oder Land kein weiteres Asyl-Quartier einrichten", so eine Erklärung der Bundesministerin auf der Internetseite der ÖVP.

 

Unbeantwortet blieb dabei jedoch, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Quotierung erfolgt und wie diese konkret durchführt werden soll.

 

Am 2. März 2015 soll nun in St. Pölten ein sog. Kommunalgipfel zum Thema Asyl stattgefunden haben. Bei diesem soll eine weit höhere Quote beschlossen worden sein: statt 4 Antragsteller pro 1.000 Einwohner, 20 Antragsteller pro 1.000 Einwohner.

So heißt es in einer Meldung des ORF Niederösterreich: "Dieser […] Gipfel von Landes- und Gemeindepolitikern sowie Experten der betroffenen Abteilungen hat am Dienstag eine Neuerung gebracht. Liegt die Zahl der zugeteilten Kriegsflüchtlinge - und nur um diese geht es - unter der Zwei-Prozent-Grenze, dann sollen sie auch zugeteilt werden, stellt Alfred Riedl, Präsident der ÖVP-Gemeindevertreter, unmissverständlich fest. Auch über mögliche Proteste hinweg: 'Wenn es kein Einvernehmen gibt, dann dürfen die Behörden - völkerrechtlich verpflichtet zwar - aber nicht über diese soziale Verträglichkeit hinaus - zuteilen.' "

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die von Ihnen geplante Asylwerber-Quote für Gemeinden durchgesetzt werden?


 

2.    Wurde die von Ihnen geplante Asylwerber-Quote für die österreichischen Gemeinden von September 2014 bis heute derart (um das fünffache) erhöht? Wenn ja, warum?

 

3.    In welchen zeitlichen Abständen sollen die Asylquoten jeweils erhöht werden?

 

4.    In wieweit können die Kommunen auf diesem Hintergrund die "Sicherheit bekommen, dass Bund oder Land kein weiteres Asyl-Quartier einrichten"?

 

 

5.    Hat das BMI Kenntnis darüber, welche Landes- und Gemeindepolitikern, sowie Experten an diesem Kommunalgipfel in St. Pölten teilgenommen haben?

 

6.    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Beschlüsse des besagten Kommunalgipfels gefasst?

 

7.    Inwieweit, und auf welcher juristischen Basis, ist die dort beschlossene Asylquote für die betroffene Kommune bindend?

 

8.    Auf welche Weise soll die Asylwerber-Quote in der Praxis, "wenn es kein Einvernehmen gibt", österreichweit durchgesetzt werden?

 

9.    Welche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Kommunen, die nicht in der Lage, bzw. bereit sind eine Asylwerber-Quote zu erfüllen, sind österreichweit vorgesehen?

 

10. Wie wird der nötige Wohnraum für die Asylwerber geschaffen, durch die Anmietung/Kauf bestehenden privaten Wohnraumes, oder durch den Bau staatlicher Unterkünfte?

 

11. Mit welchen Kosten für den Bau/Anmietung der Unterkunftsplätze rechnet das BMI?

 

12. Wie ist die Verteilung dieser Kosten geplant?

 

13. Wie hoch ist der jeweilige Prozentsatz den die betroffene Kommune, das Bundesland, der Bund tragen muß?

 

14. Auf welche Weise sind die Bürger der betroffenen Gemeinden in dieser Angelegenheit in den Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozeß eingebunden?