4905/J XXV. GP
Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend „best point of service“
Bereits im Zuge der Verhandlungen zur letzten Gesundheitsreform wurde vom damaligen Gesundheitsminister Alois Stöger immer wieder der sogenannte „best point of service“ als Anlaufstelle angeführt, allerdings stets ohne nähere Angaben.
Auch im Austrian National Action Plan for Rare Diseases (Executive Summary NAP.se/2015) findet dieser Terminus auf S. 3 wieder Erwähnung:
Patient safety and health competence should be strenghtened by objective, quality assured and target group-specific information, thereby indirectly facilitating the access to the „best point of service“.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie ist dieser sogenannte „best point of service“ definiert?
2. Existiert dieser sogenannte „best point of service“ in allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung?
3. Wenn ja, existiert dieser sogenannte „best point of service“ für alle Bereiche der gesundheitlichen Versorgung in der gleichen Form?
4. Wo ist dieser sogenannte „best point of service“ angesiedelt?
5. Wer ist die Ansprechperson für diesen sogenannten „best point of service“?
6. Wie wird die Qualitätskontrolle dieses sogenannten „best point of service“ sichergestellt?
7. Durch wen wird die Qualitätskontrolle dieses sogenannten „best point of service“ sichergestellt?