4908/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Erlass zur Zwangssexualisierung von Kindern und Jugendlichen

 

Am 23. März 2015 hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ an Experten und Elternverbände mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Konkret lehnt sich der Erlass an die Standards zur Sexualerziehung der WHO an, welche „die Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen“ und „die Lust beim Berühren des eigenen Körpers“ für Kinder vom Anfang ihrer Sprachfähigkeit an empfiehlt. Die WHO-Standards haben in Österreich keinen rechtsverbindlichen Charakter. Wesentlich mitgeprägt wurden diese WHO-Standards durch den deutschen Sexualwissenschaftler Uwe Sielert, der die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“, auf die sich der Erlass bezieht, im deutschsprachigen Raum maßgeblich etabliert hat. Erwähnt sei, dass in Sielerts Definition von Sexualpädagogik die sexuelle Erregung von Kindern in den Sexualkundeunterricht miteinbezogen wird. Diese Ansicht ist auf die Einflüsse seines „väterlichen Freundes“, den pädosexuellen Helmut Kentler zurückzuführen. Kentler wollte Sexualerziehung bewusst als politische Erziehung etablieren, verharmloste pädophile Handlungen bzw. rechtfertigte diese.

Erste Reaktionen auf diesen Erlass waren durchwegs kritisch, mitunter wurde der Entwurf von Elternvertretern als „brandgefährlich“ bezeichnet (www.sexualerziehung.at). Bemängelt wird, dass im Entwurf Sexualität als ein wertbesetztes Thema bezeichnet wird, es aber nicht Aufgabe der Schule sei, bestimmte Werte vorzugeben. Auch sehen Kritiker dieses Erlasses einen Widerspruch zu § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG), wonach die österreichische Schule bei ihrer Aufgabe auf die Vermittlung von "sittlichen, religiösen und sozialen Werten" zu achten hat. Auch die Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls) stellt klar: "Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht der Kinder entsprechend ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen." Nachdem zahlreiche Beispiele belegen (wo zB Kinder aus dem Turn- oder Musikunterricht genommen wurden), dass besonders muslimische Eltern den Lehrplan nicht immer mit den Werten ihrer Religion als vereinbar sehen, ist auch Widerstand gegen diesen Erlass von Religionsgemeinschaften zu erwarten.

Auch wird eine mangelnde Abgrenzung vor Gefahren der Pornographie und des Missbrauchs kritisiert. Der im Erlass- Entwurf erwähnte Begriff "Körperkompetenz", also das praktische Erforschen des eigenen und fremden Körpers, wirft Fragen auf. Denn wenn Erwachsene Kinder zu sexuellen Handlungen auffordern, spricht das Gesetz von Kindesmissbrauch. Wenn nun Pädagoginnen und Pädagogen Kinder zu körperlichen Erkundungsübungen aneinander auffordern, dann könnte dies als indirekter Kindesmissbrauch aufgefasst werden.

Die Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung stellt eine massive Grenzüberschreitung in die Intimsphäre und sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen dar und verletzt das in der Pädagogik allgemein anerkannte Überwältigungsverbot. Es handelt sich um eine Verletzung des Art. 8 der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ von 1950, der Österreich 1958 beigetreten ist, und die das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ beinhaltet.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

ANFRAGE:

1.    Halten Sie nach wie vor an diesem Erlass fest?

2.    Aus welchem Grund erfolgt eine Aktualisierung des „Grundsatzerlasses zur Sexualerziehung an Schulen“?

3.    Auf Basis welcher Datenlage in Bezug auf den bisherigen Erlass begründen Sie eine Aktualisierung?

4.    An wie viele bzw. welche Experten und Elternverbände ist der Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ übermittelt worden?

5.    Wie viele Stellungnahmen sind hierzu insgesamt eingegangen?

6.    Welche Experten bzw. Expertinnen haben den Entwurf inhaltlich erstellt? (Bitte um namentliche Auflistung.)

7.    Der Entwurf lehnt sich an die Standards zur Sexualerziehung der WHO an, allerdings klassifiziert die WHO Transsexuelle als Persönlichkeits- und Verhaltensgestörte. In wie fern ist das mit der „Sexualpädagogik der Vielfalt“, auf die sich der Erlass bezieht, vereinbar?

8.    Darf die Sexualpädagogik an Schulen generell eine  Aufforderung oder Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung beinhalten?

9.    Sehen Sie in den Inhalten des Erlasses einen Widerspruch zu § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG)?

a)    Wurden diesbezüglich die anerkannten Religionsgemeinschaften miteinbezogen?

b)    Wenn ja, mit wem wurde wann mit welchem Ergebnis gesprochen?

c)    Wenn nein, warum nicht?

10.  Beinhaltet der Entwurf ein Einvernehmen mit Religionslehrern und Religionslehrerinnen?

11.  Wurde die Verfassungskonformität des Erlasses geprüft? Wenn ja, von wem (ggf. mit der Bitte um Übermittlung der Rechtsexpertise)?

a)    Wenn nein, warum nicht?

12.  Gab es generell Gespräche mit dem Bundesminister für Justiz?

13.  In Baden-Württemberg animiert der Bildungsplan Kinder, ihre Lieblingsstellungen vorzuzeigen oder gruppendynamisch "Gänsehaut erzeugende" Massagen zu üben Sind Ihnen Erfahrungen aus Deutschland bekannt?

14.  Ist Ihnen der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler bekannt? Wie beurteilen Sie seine Lehren?