4909/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffendStand der Umsetzung eines Kriterienkataloges zur Evaluierung von Tierversuchsanträgen

 

 

Das Tierversuchsgesetz sieht vor, dass bis 2015 ein Kriterienkatalog zur Beurteilung von Tierversuchsanträgen vorliegen muss. Dieser Kriterienkatalog soll dazu dienen, eine ethische Abwägung zwischen den Kosten für die Versuchstiere in Form von Schmerzen, Leiden, Ängsten und dauerhaften Schäden und einem Nutzen für die Menschen in Form von Erkenntnisgewinn zu treffen.

 

§ 31 Absatz 4 des TVG 2012 besagt dazu Folgendes:

 

„Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat bis 31. Dezember 2015 nach Anhörung der Tierversuchskommission des Bundes einen auf wissenschaftlichen Kriterien beruhenden Katalog zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse gemäß § 29 Abs. 2 Z 4 zu veröffentlichen.“

 

Für die Erarbeitung dieses Kriterienkataloges wurde das Messerli Forschungsinstitut vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung betraut, welches seinen Aufgabenbereich folgendermaßen definiert:

 

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU in nationales Recht wurde ein Kriterienkatalog für die objektivierte Schaden-Nutzen-Analyse im österreichischen Tierversuchsgesetz festgeschrieben. Dieser Kriterienkatalog muss bis Ende 2015 vorliegen (…). Wesentlich für diesen auf wissenschaftlicher Expertise beruhenden Kriterienkatalog ist die Praxistauglichkeit, um eine objektive Schaden-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung ethischer Aspekte angemessen durchführen zu können. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Kriterienkataloge und aufbauend auf Erfahrungen aus bisheriger Kommissionsarbeit und Antragstellung wird dieser Katalog in einem interdisziplinären Projekt entwickelt.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann ist der Auftrag an das Messerli-Forschungsinstitut ergangen?

2.    Wann ist der vereinbarte Abgabezeitpunkt für den Kriterienkatalog?

3.    Wie viele Personen wurden mit der Erstellung des Kriterienkataloges des Messerli-Institutes beauftragt?

4.    Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für die Erarbeitung des Kataloges?

5.    Wie hoch sind die tastsächlichen Kosten?

6.    Wie viele Fragen für den Kriterienkatalog wurden bisher insgesamt erarbeitet?

7.    Wie viele Fragen davon sollen verwendet werden und warum nicht alle?

8.    Wie viele Seiten an wissenschaftlichem Material wurden bisher insgesamt erarbeitet?

9.    Wie viel soll noch erarbeitet werden?

10.  Wann wird das Ergebnis in welchem Rahmen präsentiert?