4913/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 43

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage, als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts, im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMLFUW wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 42 sowie UG 43 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die meisten Wirkungsziele zur Gänze erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMLFUW somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.


 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 43 Umwelt und das zugehörige Wirkungsziel 43.1 "Stärkung der Umwelttechnologien, green jobs und der ökologischen Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum" und den zugehörigen Kennzahlen "Umsatz österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen", "Anzahl der Umweltbeschäftigten", "Export von Umwelttechnologien", "Berücksichtigung von Umweltaspekten in öffentlichen Vergabeverfahren in %" sowie "Beschäftigungseffekt von Fördermaßnahmen im Bereich Umwelt" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl "Beschäftigungseffekt von Fördermaßnahmen im Bereich Umwelt" wurde kritisiert, dass die Datenlage zu verbessern sei, da einige Meldungen noch ausständig waren. Sind diese Meldungen mittlerweile vollständig?

b.    Wenn ja, können Sie diese auflisten?

c.    Wenn nein, inwiefern bemüht sich das BMLFUW um die entsprechende Verpflichtung?

2.    In Bezug auf die UG 43 Umwelt und das zugehörige Wirkungsziel 43.2 "Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie" und den zugehörigen Kennzahlen "Reduktion der Treibhausgase (THG) gemäß THG-Emissionsinventur für den Nicht-Emissionshandelsbereich", "Anzahl sanierter Gebäude durch Förderprogramme (Umweltförderung im Inland)", "Anteil der Biotreibstoffe im Treibstoff" sowie "Anzahl der Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl  "Reduktion der Treibhausgase (THG) gemäß THG-Emissionsinventur für den Nicht-Emissionshandelsbereich": Sind die entsprechenden Daten mittlerweile verfügbar?

b.    Wenn ja, lässt sich der prognostizierte Trend verifizieren?

c.    Wenn nein, welche entsprechenden Maßnahmen werden hier gesetzt?

d.    Ist es möglich, die entsprechenden Berichte zeitnäher zu veröffentlichen?

e.    Ist es in Bezug auf die Anzahl sanierter Gebäude durch Förderprogramme denkbar, eigenständige Erhebungen durchzuführen?

f.      Wäre es sinnvoll, nicht nur die Anzahl der sanierten Gebäude miteinzubeziehen, sondern alternativ auch das Gesamtvolumen der Sanierungen zu bewerten?

g.    Ist es darüber hinaus möglich, in der Sanierung von Gebäuden qualitative Unterschiede abzubilden?

h.    Weswegen wurde in Bezug auf die Kennzahl "Anteil der Biotreibstoffe im Treibstoff" der Zielwert gleich dem Istwert gewählt?

3.    In Bezug auf die UG 43 Umwelt und das zugehörige Wirkungsziel 43.3 "Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität für Frauen und Männer sowie Schutz vor ionisierender Strahlung" und den zugehörigen Kennzahlen "Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub", "Biodiversität" sowie "Abhängigkeit der Lebensqualität von Frauen und Männern vom Zustand der natürlichen Umwelt" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Zahlen zum Kennwert 43.3.1: Ist mittlerweile eine Validierung des Kennwertes erfolgt? Wenn ja, entspricht er dem vorläufigen Wert?

b.    Inwiefern ist der Kennwert 43.3.2 ausreichend, um Biodiversität abzubilden? Wäre es möglich, hier eine alternative Kennzahl zu erarbeiten, die dem Anspruch nachkommt, die Vielfalt der Arten und Lebensräume direkter abzubilden?

c.    Inwiefern werden weitere Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität derzeit seitens des Ministeriums ausgearbeitet?

d.    In Bezug auf die Bewertung von Umweltqualität als Faktor für Lebensqualität, gibt es die Möglichkeit, alternativ auf andere Daten zurückzugreifen, die jährlich erhoben werden?

e.    Falls es keine alternativen Datenquellen gibt: Wird angedacht, den Kennwert auszutauschen?

f.      Wenn nein, sollte es eine Sonderregelung für Wirkungsziele und Kennwerte geben, die nur mehrjährig evaluiert werden können?

4.    In Bezug auf die UG 43 Umwelt und das zugehörige Wirkungsziel 43.4 "Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum" und den zugehörigen Kennzahlen "Ressourcenproduktivität", "Anzahl der Organisationen, die Umweltmanagementsysteme eingerichtet haben", "Mengen von auf Deponien beseitigten Abfällen (ohne Bodenaushub)" sowie "Recyclingquote von Siedlungsabfällen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Anzahl der Organisationen mit Umweltmanagementsystemen zu erhöhen?

b.    In Bezug auf die Kennzahl "Mengen von auf Deponien beseitigten Abfällen (ohne Bodenaushub)": Können Sie die Daten, die Sie im November 2014 erhalten haben, nachreichen?

5.    In Bezug auf die UG 43 Umwelt und das zugehörige Wirkungsziel 43.5 "Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer" und den zugehörigen Kennzahlen "An die öffentliche Wasserversorgung angeschlossene EinwohnerInnen", "An die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossene EinwohnerInnen", "Abwasserreinigungsleistung Stickstoffentfernung", "Erhobene Leitungslängen Wasserleitung und Kanal inklusive Leitungszustand für die Sanierungsplanung" sowie "Abwasserreinigungsleistung Phosphorentfernung" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:


 

a.    In Bezug auf die Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft, inwiefern wird die Umsetzung des adaptierten Förderpapiers in Zukunft im Kontext der Wirkungsorientierung inkludiert?