4914/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 31, UG 33

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts, im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMWFW wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 31, UG 33 und UG 40 evaluiert. In den meisten Bereichen wurden die Wirkungsziele teilweise oder überwiegend erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMWFW somit ein adäquates Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 31 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 31.1 "Hebung des tertiären Bildungsniveaus" und den zugehörigen Kennzahlen "Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten", "AkademikerInnenquote", "Anteil der StudienbeihilfebezieherInnen an Universitäten, die zumindest zwei Semester Studienbeihilfe bezogen haben im Verhältnis zu den AbsolventInnen desselben Wintersemesters", "AnfängerInnenzahl für die 20 frequentiertesten Studienrichtungen" und "Bildungsabschluss der Eltern von StudienanfängerInnen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Welches Konzept liegt der Bestimmung der Zielwerte für den Kennwert "Akademiker_innenquote" zu Grunde? Wie wurden Zielwerte für Frauen und Männer festgelegt?

b.    Welche qualitative Aussage trifft der Kennwert "Anteil der StudienbeihilfebezieherInnen an Universitäten, die zumindest zwei Semester Studienbeihilfe bezogen haben im Verhältnis zu den AbsolventInnen desselben Wintersemesters"?

c.    Welche qualitative Aussage trifft der Kennwert "Anfänger_innenzahl für die 20 frequentiertesten Studienrichtungen"?

d.    Weswegen wurde in Bezug auf die Maßnahme "Vertiefung der Studienberatung durch Aktualisierung und weiteren Ausbau der Internetplattform www.studienwahl.at" ein Zielzustand für das Jahr 2013 gewählt, der unter dem Istzustand 2011 liegt?

2.    In Bezug auf die UG 31 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 31.2 "Hochschul- und Forschungsraum" und den zugehörigen Kennzahlen "Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national", "Höhe der studienrelevanten Mobilität der AbsolventInnen (USTAT 2)", "Zahl der genehmigten EU-Forschungsrahmenprogramm-Projekte für Universitäten und außeruniversitäre Institutionen in der Säule „Grand Challenges"", "Betreuungsrelation (Lehrende – Studierende)" und "Incoming / Outgoing Mobilität beim wissenschaftlich-künstlerischen Universitätspersonal" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Auf Basis welcher Überlegungen wurden die Zielwerte für den Kennwert "Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national" gewählt?

b.    In Bezug auf den Kennwert 31.2.2 "Höhe der studienrelevanten Mobilität der AbsolventInnen (USTAT 2)": Sind die Daten mittlerweile verfügbar? Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten auflisten?

c.    In Bezug auf die Betreuungsquote wurde der angestrebte Zielwert nicht erreicht, obwohl hier keine Verbesserung des Status Quo, sondern schlichtweg ein Beibehalten des Status Quo angestrebt wurde. Welche Konsequenzen zieht das Ministerium aus dem Nicht-Erreichen des Zieles?

d.    Die Daten zur "Incoming-Statistik" sind auf Grund einer Änderung der Erfassungsmethodik nicht aussagekräftig. Inwiefern beurteilt das Ministerium die Situation bezüglich der Incomings?

                                  i.    Welche Hürden gilt es zu beseitigen, damit die entsprechenden Zahlen steigen?

                                ii.    Auf Basis welcher Überlegungen wurden die Zielwerte für Incomings sowie Outcomings gewählt?

3.    In Bezug auf die UG 31 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 31.3 "Bewusstsein für Wissenschaft und Forschung" und der zugehörigen Kennzahl "Stellenwert von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahl leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Kann das Ministerium das Codebook sowie die Methodik zur durchgeführten Studie vorlegen?

b.    Wie hoch ist die entsprechende Stichprobe bzw. wie wurde diese ausgewählt?

c.    Weswegen hat das Ministerium aus den erhobenen Daten keinen Index erarbeitet, anhand dessen Veränderungen über Zeit leichter abzubilden wären?

d.    Wie oft wird die entsprechende Erhebung durchgeführt?

4.    In Bezug auf die UG 31 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 31.4 "Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis" und den zugehörigen Kennzahlen "Professorinnenanteil", "Anzahl der Universitätsräte, die < 40% Frauenanteil haben", "Anzahl der Universitätssenate, die < 40% Frauenanteil haben", "Frauenanteil im Aufsichtsrat der Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft mbH (ÖMBG)" sowie "Frauenanteil in den Organen der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Weswegen wurde in Bezug auf den Kennwert "Professorinnenanteil" ein Zielwert gewählt, der nur geringfügig über dem Istwert 2012 liegt?

b.    Weswegen wurde der Kennwert "Anzahl der Universitätssenate, die < 40% Frauenanteil haben" gestrichen, wenn 2013 erst neun von 22 diesem Zielwert entsprechen?

c.    In Bezug auf den Kennwert "Frauenanteil in den Organen der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" ist nicht erkenntlich, weswegen Zielwerte gewählt wurden, die unter den Istwerten liegen. Kann das Ministerium diese Entscheidung begründen?

d.    Welche qualitativen Maßnahmen setzt das Ministerium, um insbesondere die Anzahl der Professorinnen nachhaltig und vor allem schnell zu erhöhen?

5.    In Bezug auf die UG 31 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 31.5 "Spitzenforschung und Europäischer Forschungsraum" und die zugehörigen Kennzahlen "Anzahl der erfolgreich eingeworbenen „Grants“ im Programm IDEEN, das unter Regie des Europäischen Forschungsrates (ERC) exzellente grundlagenorientierte Pionierforschung fördert", "Anzahl der ForscherInnen, die in der international anerkannten Datenbank von ICI Thomson als Highly Cited Scientists geführt werden und in Österreich forschen", "Anzahl der BMWF-Mitgliedschaften in europäischen und internationalen Forschungsorganisationen und –Infrastrukturen" sowie "EU-Rückfluss-Indikator" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Dem Kennwert 31.5.1 sind keine Zielwerte in Bezug auf die Relation zwischen Männern und Frauen beigefügt. Weswegen hat sich das Ministerium dazu entschlossen, diese Werte nicht in die Evaluierung aufzunehmen?

b.    In Bezug auf den Kennwert  "Anzahl der ForscherInnen, die in der international anerkannten Datenbank von ICI Thomson als Highly Cited Scientists geführt werden und in Österreich forschen": Welcher alternative Kennwert wird stattdessen in Zukunft angeführt?

6.    In Bezug auf die UG 33 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 33.1 "Innovationskraft der österreichischen Unternehmen stärken" sowie die zugehörigen Kennzahlen "Systematisch F&E betreibende Unternehmen", "Anteil der KMU mit interner Innovation" und "Aufstieg von der Gruppe der Verfolger ("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation Leader") im Innovation Union Scoreboard bis 2020, d.h. der Summery Innovation Index (SII) liegt 20% über dem EU-Schnitt" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Gibt es in Bezug auf die Kennzahl "Systematisch F&E betreibende Unternehmen" mittlerweile Daten für das Jahr 2013?

                                  i.    Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten vorlegen?

7.    In Bezug auf die UG 33 Wissenschaft und Forschung und das zugehörige Wirkungsziel 33.2 "Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen" sowie die zugehörige Kennzahl "Wissens- und forschungsintensive Neugründungen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahl und Maßnahmen leitet sich folgende Frage ab:

a.    Gibt es in Bezug auf die Kennzahl "Wissens- und forschungsintensive Neugründungen" mittlerweile Daten für das Jahr 2013?