4916/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Michael Pock und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend den Bericht zur Wirkungsorientierung UG 25

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMFJ wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG25 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele überwiegend oder zur Gänze erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMFJ somit ein gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 25 Familie und Jugend und das zugehörige Wirkungsziel 25.1 "Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten" und den zugehörigen Kennzahlen "Die Finanzierungsfähigkeit vom FLAF erhalten", "FLAF - Jährlicher Abgang/Überschuss" sowie "Gesamtfertilitätsrate bleibt gleich hoch bzw. steigt" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Finanzierungsfähigkeit des "FLAF" ist fraglich, ob die Angabe der jährlichen Budgetdaten ausreichend ist, um die gewählte Kennzahl ausreichend abzubilden. Denkt das Ministerium an, hier weitere Daten heranzuziehen?

                                  i.    Wenn ja, welche?

b.    In Bezug auf die Kennzahl 25.1.3 "Gesamtfertilitätsrate": Welche Aussagekraft hat diese Kennzahl in Bezug auf den Lastenausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten?

2.    In Bezug auf die UG 25 Familie und Jugend und das zugehörige Wirkungsziel 25.2 "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und den zugehörigen Kennzahlen "Gesamtfertilitätsrate bleibt gleich hoch bzw. steigt", "Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug steigt", "Wiedereinstiegsrate steigt" sowie "Kinderbetreuungsquoten für Kinder bis zum Schuleintritt steigen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Aufgrund der unkonventionellen Entscheidung, die Kennzahl "Gesamtfertilitätsrate bleibt gleich hoch bzw. steigt" gleich mehrmals für verschiedene Wirkungsziele zu verwenden, stellt sich wiederholt die Frage, welche Aussagekraft der entsprechende Kennwert für das betreffende Wirkungsziel hat?

b.    In Bezug auf die Kennzahl "Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug steigt" wurden die Zielzustände für die einzelnen Varianten nicht erreicht. Welche Maßnahmen wird das Ministerium setzen, um in Zukunft die entsprechenden Ziel-Werte zu erreichen?

c.    Für die Kennzahl "Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug steigt" wird angemerkt "Längerfristige Beobachtungen zeigen eine gewisse Schwankungsbreite. Vermutlich hängt Väterbeteiligung auch von Arbeitsmarktbedingungen ab".

                                  i.    Kann das Ministerium die entsprechenden Daten für die vergangenen 20 Jahre vorlegen?

                                ii.    Denkt das Ministerium in Zukunft an, keine ambitionierten Ziel-Werte mehr anzugeben, sondern lediglich jeweils den Ziel-Wert des Vorjahres zu übernehmen?

                               iii.    Zum Teil zeigt sich, dass die Ist-Werte 2013 unter den Ist-Werten 2011 liegen. Wie interpretiert das Ministerium diese Entwicklung?

d.    Weswegen wird bezüglich der Kennzahl "Wiedereinstiegsrate steigt" nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung unterschieden?

                                  i.    Kann das Ministerium die entsprechenden Daten ausweisen?

e.    Weswegen wurde in Bezug auf die Kennzahl "Kinderbetreuungsquoten für Kinder bis zum Schuleintritt steigen" für die Betreuungsquote der 0 bis 3-Jährigen nicht das seit 2010 vorliegende Barcelona-Ziel von 33% angeführt?

3.    In Bezug auf die UG 25 Familie und Jugend und das zugehörige Wirkungsziel 25.3 "Familienhilfe" und den zugehörigen Kennzahlen "Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz" sowie "Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Welche qualitativen Aussagen können anhand der Berechnungsmethode (Anzahl der Klient_innen und der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen) der Kennzahl "Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen" getroffen werden?

b.    Denkt das Ministerium an, hier weitere Indikatoren zu berücksichtigen, um nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Veränderungen abbilden zu können?

4.    In Bezug auf die UG 25 Familie und Jugend und das zugehörige Wirkungsziel 25.4 "Erziehungshilfen" und den zugehörigen Kennzahlen "Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten", "Erhaltung der Besucher/innenzahlen auf www.eltern-bildung.at", "Stabile Verteilungszahlen der Elternbriefe", "Steigerung der Besucher/innenzahlen auf www.gewaltinfo.at", "Steigerung der Beratungen bei der Hotline für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche 0800 240 268" sowie "Stabile Inanspruchnahme von Familienberatung bei Gewalt" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Liegen die Fallzahlen für den Kennwert "Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten" mittlerweile vor? Wenn ja, wurde der Zielzustand erreicht?

b.    Für den Kennwert "Erhaltung der Besucher/innenzahlen auf www.eltern-bildung.at" wurde - entsprechend der Formulierung - der Ist- als Ziel-Wert gesetzt. Weswegen wurde der Kennwert so konzipiert?

c.    Weswegen wurde als Ziel-Wert 2014 für den selben Kennwert unter dem Ist-Wert gesetzt?

d.    Der Kennwert "Erhaltung der Besucher/innenzahlen auf www.eltern-bildung.at" wird als "überplanmäßig erreicht" beschrieben. Wenn der Ziel-Wert dem Ist-Wert entspricht, inwiefern kann der entsprechende Kennwert in dieser Form bewertet werden?

e.    Eignet sich der Kennwert "Stabile Verteilungszahlen der Elternbriefe" zur Beurteilung des Wirkungszieles, wenn hier prinzipiell keine Veränderungen zu erwarten sind?

f.      In Bezug auf "Steigerung der Besucher/innenzahlen auf www.gewaltinfo.at", weswegen wurde für 2014 ein Ziel-Wert angegeben, der unter dem Ist-Wert 2013 liegt?

g.    In Bezug auf den Kennwert "Stabile Inanspruchnahme von Familienberatung bei Gewalt": Weswegen wurde der entsprechende Kennwert so konzipiert, dass es nicht möglich ist, Entwicklungen abzulesen? Der Ist-Wert liegt über dem Ziel-Wert, insofern könnte - nach Konzept der Berechnung - sogar behauptet werden, dass das Ziel nicht erreicht wurde.

5.    In Bezug auf die UG 25 Familie und Jugend und das zugehörige Wirkungsziel 25.5 "Schutz von Kindern und Jugendlichen" und den zugehörigen Kennzahlen "Aktive Nachfrage von Informationsangeboten", "Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen", "Partizipation Jugendlicher an der Entwicklung und Durchführung von ho. Ressort geförderten (B-JFG) Projekten" sowie "Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses von Jugendarbeitsfachpersonen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Weswegen hat sich das Ministerium dazu entschieden, keine quantitative oder qualitative Steigerung in Bezug auf Informationsangebote anzustreben?

b.    Liegen die Statistiken für den Kennwert "Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen" mittlerweile vor? Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten auflisten?

c.    Weswegen hat sich das Ministerium dazu entschieden, keine quantitative oder qualitative Steigerung in Bezug auf Kennwert "Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen" anzustreben?

d.    Inwiefern steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang mit der Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisiationen?

e.    Liegen die Statistiken für den Kennwert "Partizipation Jugendlicher an der Entwicklung und Durchführung von ho. Ressort geförderten (B-JFG) Projekten" mittlerweile vor? Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten auflisten?

f.      Liegen die Statistiken für den Kennwert "Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses von Jugendarbeitsfachpersonen" mittlerweile vor? Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten auflisten?