4918/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 42

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie auf die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage, als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts, im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMLFUW wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 42 sowie UG 43 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überwiegend erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMLFUW somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 42.1 "Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen" und den zugehörigen Kennzahlen "Deckungsgrad d. aktuellen Gefahrenzonenpläne u. Abflussuntersuchungen in %", "Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung rot (= geringe Schutzwirkung) in %", "Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung gelb (= verminderte Schutzwirkung) in %", "Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung grün (= ausreichend hohe Schutzwirkung) in %", "Summe des geschaffenen Rückhalteraums für Wasser" und "Summe des geschaffenen Rückhalteraums für Feststoffe" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl "Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung" wurde die Notwendigkeit formuliert, einen neuen Indikator zu etablieren. Ist dies passiert? Wenn ja, wie setzt sich der neue Kennwert zusammen?

b.    In Bezug auf den NAP "Naturgefahrensicheres Österreich", inwiefern wird die Evaluierung dieses NAP in die zukünftige Evaluierung dieses Wirkungszieles einfließen?

c.    In Bezug auf die Plattform "Austrian Platform on Strategy for Disaster Risk Reduction": Welche Maßnahmen zur Stärkung der Risikokommunikation über Naturgefahren durch flächendeckende Gefahrenzonenplanungen und deren öffentliche Informationsbereitstellung im Internet sowie institutionalisierte Kooperation der Akteure im Naturgefahren- und Katastrophenmanagement auf nationaler Ebene werden getroffen?

2.    In Bezug auf die UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 42.2 "Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer" und den zugehörigen Kennzahlen "Entwicklung der Bio- und Naturschutzflächen in %", "Anteil der Bergbauernbetriebe an allen Betrieben mit Förderanträgen in %", "Entwicklung des Erwerbseinkommens landwirtschaftlicher Unternehmen", "Regionales BIP zu laufenden Marktpreisen in ländlichen Regionen" und "Chancengleichheit von Frauen und Männern auf regionaler Ebene in %" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Ist in Bezug auf die Kennzahl "Chancengleichheit von Frauen und Männern auf regionaler Ebene" vorgesehen, die entsprechende Datenerhebung in Zukunft jährlich durchzuführen?

b.    Gibt es im Ministerium derzeit Überlegungen, wie das Konzept der entsprechenden Kennzahl konkretisiert werden kann? Gibt es einen zugehörigen Index, der genau ausführt, welche Entwicklungen als Erfolg verbucht werden können?

3.    In Bezug auf die UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 42.3 "Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten" und den zugehörigen Kennzahlen "Landwirtschaftlicher Produktionswert", "Entwicklung der Agrarausfuhren", "Selbstversorgungsgrad bei Fleisch, Getreide und Milch in %" sowie "Anzahl der AMA_Gütesiegelbetriebe" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Gibt es seitens des Ministeriums eine Einschätzung, weswegen der Zielwert der AMA-Gütesiegelbetriebe 2013 nicht erreicht werden konnte?

4.    In Bezug auf die UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 42.4 "Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur" und den zugehörigen Kennzahlen "Konzentrationsänderung ausgewählter chemischer Schadstoffe in Oberflächengewässern", "Anteil der Gewässerabschnitte im guten ökologischen Zustand oder mit gutem ökologischen Potential", "Einhaltung der Qualitätsziele für Nitrat und Pestizide im Grundwasser" sowie "Summe der hydromorphologisch sanierten Gewässerabschnitte" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Da die meisten Kennwerte nicht jährlich erhoben werden, sondern mehrjährig, stellt sich die Frage, wie das Monitoring solcher lang angelegten Wirkungsziele optimiert werden kann. Hat das Ministerium hier bereits Ansätze entwickelt die Evaluierung des betreffenden Wirkungsgzieles zu optimieren?

5.    In Bezug auf die UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 42.5 "Nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Lebensraumes Wald" und den zugehörigen Kennzahlen "Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen", "Speicherung von C-Äquivalenten in Holzprodukten aus heimischer Produktion", "Bereitgestellte Waldbiomasse für energetische Nutzung" sowie "Von holz- und rindenbrütenden Käfern betroffene Gesamtfläche" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl "Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen", welche Konsequenzen bzw. Maßnahmen etabliert das Ministerium auf Grund des Nicht-Erreichens des Zielwertes?

b.    In Bezug auf die Kennzahl "Speicherung von Kohlenstoffäquivalenten in Holzprodukten aus heimischer Produktion": Sind die Daten zur Berechnung der Kennzahl mittlerweile verfügbar? Wenn ja, wurde der Zielzustand erreich? Wenn nein, welche Maßnahmen werden angedacht, um in Zukunft den Zielzustand zu erreichen?