4919/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend den Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 UG 30

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage, als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMBF wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG30 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele überplanmäßig oder zur Gänze erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMBF somit ein gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 30 Unterricht, Kunst und Kultur und das zugehörige Wirkungsziel 30.1 "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler" und den zugehörigen Kennzahlen "Abschlussquote in der Sekundarstufe II: Zielzustand Schuljahr 2012/13", "Anteil der Jugendlichen, welche sich im Schuljahr nach Erfüllung der Schulpflicht in einer weiteren Ausbildung befinden" sowie "Quote der Aufstiegsberechtigten" konnte keine Evaluierung durchgeführt werden. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahlen "Anteil der Jugendlichen, welche sich im Schuljahr nach Erfüllung der Schulpflicht in einer weiteren Ausbildung befinden" sowie "Quote der Aufstiegsberechtigten": Können hier mittlerweile Daten nachgereicht werden?

b.    Wenn ja, bitten wir um Auflistung der jeweiligen Ziel- und Istwerte für das Jahr 2013.

c.    In Bezug auf den Kennwert "Abschlussquote in der Sekundarstufe II: Zielzustand Schuljahr 2012/13": Weswegen werden die entsprechenden Daten nicht jährlich erhoben?

d.    Würde es Sinn machen bzw. wäre es möglich, hier auf jährlich zur Verfügung gestellte Daten zurückzugreifen?

e.    Weswegen sind internationale Indizes - wie unter anderem die Pisa-Studie - nicht im Wirkungsziel berücksichtigt?

f.      Ist es zulässig, das Bildungsniveau mit ausschließlich quantitativen Angaben zu messen?

g.    Wenn ja, weswegen?

h.    Denkt das Ministerium an, einen Indikator zu etablieren, der sowohl quantitative, als auch qualitative Kennwerte berücksichtigt?

i.      Eine aktuelle Studie kommt zur Erkenntnis, dass die NMS nicht zu einem steigenden Lernniveau führt (u.a. http://derstandard.at/2000012438122/Neue-Mittelschule-nicht-besser-als-Hauptschule). Wird diese Erkenntnis in die Konzeption des betreffenden Wirkungsziels einfließen, da ja die Umsetzung der NMS derzeit als Maßnahme zur Erreichung einer Erhöhung des Bildungsniveaus genannt wird?

j.      Im Vergleich zu anderen Ministerien hat das BMBF ein Verhältnis zwischen Kennzahlen und Maßnahmen gewählt, in dem die zugehörigen Maßnahmen die Kennzahlen übersteigen. Wäre es möglich, mehr Kennzahlen zu formulieren, um dieses Verhältnis jenem anderer Ministerien anzugleichen?

k.    Weswegen ist die zugehörige Maßnahme "Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung auf der Sekundarstufe I unter besonderer Berücksichtigung geschlechtssensibler Berufsorientierung" nicht als Gleichstellungsmaßnahme geführt?

l.      Wird das Ministerium weitere Schritte setzen, um zu garantieren, dass es in allen neun Bundesländern BO-Koordinationslehrgänge gibt?


2.    In Bezug auf die UG 30 Unterricht, Kunst und Kultur und das zugehörige Wirkungsziel 30.2 "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" und den zugehörigen Kennzahlen "Anteil der StudienanfängerInnen an Hochschulen (Univ., FH, PH) mit Berufsreifeprüfung", "Zahl der Personen, die einen Pflichtschulabschluss nachgeholt haben (Veränderung ggü. dem Vorjahr)" sowie "Anteil der SchülerInnen in geschlechtsuntypischen Schulformen (10. Schulstufe)" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wenn der Ist-Zusand 2013 beim Kennwert "Anteil der StudienanfängerInnen an Hochschulen (Univ., FH, PH) mit Berufsreifeprüfung" bei 2,40% liegt, weswegen wurde kein ambitionierterer Wert für 2014 gewählt?

b.    Wenn der Ist-Zustand 2013 beim Kennwert "Zahl der Personen, die einen Pflichtschulabschluss nachgeholt haben (Veränderung ggü. dem Vorjahr)" bei 990 AbsolventInnen liegt, weswegen wurde der Zielwert für 2014 nicht ambitionierter gewählt?

c.    Wäre es sinnvoll und vor allem realisierbar, den jeweiligen Familienkontext (Bildungsstand der Eltern) von Schüler_innen mit Sekundarschulabschluss in die Evaluierung des Wirkungsziels mitaufzunehmen?

3.    In Bezug auf die UG 30 Unterricht, Kunst und Kultur und das zugehörige Wirkungsziel 30.3 "Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt durch Entwicklung, Umsetzung und Koordination frauen- und gleichstellungspolitischer Strategien der Bundesregierung." und den zugehörigen Kennzahlen "Abweisungsrate von Frauen in den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie", "Umsetzungsgrad des NAP zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt", "Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist" sowie "wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Die Konzeption des Kennwertes "Abweisungsrate von Frauen in den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie" ist optimierungsbefürftig. Denkt das Ministerium an, hier alternative Messwerte anzuführen, die die Ressourcenausstattung der betreffenden Interventionsstellen realistisch abbilden können?

b.    Auf Basis welcher Argumentation trifft der Kennwert "Abweisungsrate von Frauen in den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie" eine Aussage über das Wirkungsziel 30.3?

c.    In Bezug auf den Kennwert "Umsetzungsgrad des NAP zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt": Ist es in diesem Zusammenhang möglich, nicht nur Umsetzung, sondern auch die Auswirkungen der betreffenden Maßnahmen selbst abzubilden?

d.    Wenn nein, weswegen ist das Ministerium der Meinung, dass eine reine Umsetzung der gewählten Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung von Frauen beiträgt?

e.    Wenn 13 Unternehmen die Zielvorgabe von 25% Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist, nicht erreichten, weswegen ist trotz des hohen Durchschnittswertes davon auszugehen, dass das Ziel überplanmäßig erreicht wurde?