4920/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 45

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Finanzen wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 15, UG 16, UG 23, UG 44, UG 45, UG 46, UG 51 sowie UG 58 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMF somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 45 Bundesvermögen und das zugehörige Wirkungsziel 45.1 "Sicherung der Stabilität der Euro-Zone" und der zugehörigen Kennzahl "Zusätzliche Kapitalabrufe" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl leitet sich folgende Frage ab:

a.    Inwiefern misst die Kennzahl "Zusätzliche Kapitalabrufe" die Sicherung der Stabilität der Euro-Zone? Können Sie das dahinter stehende Messkonzept genauer erläutern?

2.    In Bezug auf die UG 45 Bundesvermögen und das zugehörige Wirkungsziel 45.2 "Verringerung des unternehmerischen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen" und der zugehörigen Kennzahl "Haftungsübernahmen für Exporte in Schwellenstaaten" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Kennzahl leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Welche zusätzlichen Parameter werden verwendet, um das unternehmerische Risiko bei Exportgeschäften quantitativ darzustellen?

b.    Gibt es internationale Rankings, auf die das BMF im Sinne eines Bench-Markings zurückgreift?

3.    In Bezug auf die UG 45 Bundesvermögen und das zugehörige Wirkungsziel 45.3 "Anhebung des Frauenanteils in Aufsichtsräten von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50% beteiligt ist" und der zugehörigen Kennzahl "Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Maßnahmen leitet sich folgende Frage ab:

a.    Zwar wurden mehr Frauen nominiert, um das Wirkungsziel - überplanmäßig - zu erreichen, jedoch ist nicht festzustellen, ob es hier begleitend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung in diesem Zusammenhang gegeben hat. Wenn das BMF diesbezügliche Begleitmaßnahmen umgesetzt hat, welche waren das?