4921/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 44

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Finanzen wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 15, UG 16, UG 23, UG 44, UG 45, UG 46, UG 51 sowie UG 58 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMF somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 44 Finanzausgleich und das zugehörige Wirkungsziel 44.1 "Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" und den zugehörigen Kennzahlen "Maastricht-Defizit Gesamtstaat", "Maastricht-Defizit Bund", "Maastricht-Defizit Länder inkl. Wien", "Maastricht-Defizit Gemeinden" und "Maastricht-Defizit SV" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Da es gebietskörperschaftenübergreifend 2013 keine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung gegeben hat, inwiefern kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Gesamtstaat" seriös berechnet werden?

b.    Da es auf Länderebene keine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung gegeben hat (und gibt), wie seriös kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Länder inkl. Wien" berechnet werden?

c.    Da es auf Gemeindeebene keine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung gegeben hat (und gibt), wie seriös kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Gemeinden" berechnet werden?

d.    Angesichts der Ausgliederungen, die in Bezug auf die Schuldenquote nicht erfasst werden, da die Beteiligungsquote unter 50% liegt, inwiefern kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Bund" seriös berechnet werden?

e.    Angesichts der Ausgliederungen, die in Bezug auf die Schuldenquote nicht erfasst werden, da die Beteiligungsquote unter 50% liegt, inwiefern kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Gesamtstaat" seriös berechnet werden?

f.      Angesichts der Ausgliederungen, die in Bezug auf die Schuldenquote nicht erfasst werden, da die Beteiligungsquote unter 50% liegt, inwiefern kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Länder inkl. Wien" seriös berechnet werden?

g.    Angesichts der Ausgliederungen, die in Bezug auf die Schuldenquote nicht erfasst werden, da die Beteiligungsquote unter 50% liegt, inwiefern kann die Kennzahl "Maastricht-Defizit Länder Gemeinden" seriös berechnet werden?

h.    In Bezug auf die begleitende Maßnahme "Das BMF fungiert auf Basis der eingeholten Gutachten als Reformpromotor in der Arbeitsgruppe „Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs“: inwiefern wurden hier die ausgewiesenen Zielerreichungen teilweise erreicht?

i.      Welche konkrete Position hält das BMF in Bezug auf die Reform des Finanzausgleichs?

j.      In Bezug auf eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung: wie weit sind die Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden fortgeschritten?

k.    Wann wird es eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung für Bund, Länder und Gemeinden geben?

l.      Wird der Finanzminister gemeinsam mit dem Rechnungshofpräsidenten eine Verordnung zur einheitlichen Regelung zur Rechnungslegung erlassen?

m.   Innerhalb welches Zeitraumes soll eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung in den Gemeinden umgesetzt werden?

 

1.    In Bezug auf die UG 44 Finanzausgleich und das zugehörige Wirkungsziel 44.2 "Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern im Rahmen der 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots" und die zugehörigen Kennzahlen "Kinderbetreuungsquote für Kinder (0-3-Jährige)" sowie "Kinderbetreuungsquote für Kinder (0-6-Jährige)" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl "Kinderbetreuungsquote für Kinder (0-3-Jährige)", warum wurde hier als Zielwert 25% angegeben, wenn doch die Vorgaben laut Barcelona-Zielen bei 33% liegen?