4922/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG15

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischern Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Finanzen wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 15, UG 16, UG 23, UG 44, UG 45, UG 46, UG 51 sowie UG 58 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMF somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 15 Finanzverwaltung und das zugehörige Wirkungsziel 15.1 "Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen" und die zugehörigen Kennzahlen "Gesamtstaatliches Maastricht-Defizit", "Maastricht-Defizit Bund" sowie "Staatsschuldenquote" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Da es gebietskörperschaftenübergreifend 2013 keine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung gegeben hat, inwiefern können diese Kennzahlen seriös berechnet werden?

b.    Angesichts der Ausgliederungen, die in Bezug auf die Schuldenquote nicht erfasst werden, da die Beteiligungsquote unter 50% liegt, inwiefern kann die Kennzahl "Staatsschuldenquote" als seriöser Indikator herangezogen werden?

c.    Als wie sinnvoll kann die konkrete Maßnahme "langfristige Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren" angesichts der unzuverlässigen Prognosen hinsichtlich des Wirtschaftswachstums beurteilt werden?

2.    In Bezug auf die UG 15 Finanzverwaltung und das zugehörige Wirkungsziel 15.2 "Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral" und die zugehörigen Kennzahlen "Zeitgerechte Abgabenentrichtung" sowie "Zufriedenheit mit der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Die Beurteilung der "Zufriedenheit mit der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung" basiert auf einer Kundenbefragung aus dem Jahr 2012, da dieser Kennwert nur alle zwei Jahre erhoben wird. Inwiefern kann so davon ausgegangen werden, dass der Zielwert erreicht wurde?

b.    Inwiefern ist in Bezug auf die "Zufriedenheit mit der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung" geplant, eine jährliche Kund_innenbefragung durchzuführen, um konsequent evaluieren zu können?

c.    Wie ambitioniert schätzt das BMF eine Zufriedenheitsquote von 76% ein bzw. auf welcher Grundlage wurde dieser Wert als Soll-Zustand angesetzt?

d.    In Bezug auf die konkrete Maßnahme "Gestaltung der Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentwicklung der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance" wurde der Erfolg mittels dem Indikator "Erreichbarkeit bei Telefonanrufen" bzw. der Wartezeit in diesem Zusammenhang gemessen. Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

3.    In Bezug auf die UG 15 Finanzverwaltung und das zugehörige Wirkungsziel 15.3 "Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" und die zugehörigen Kennzahlen "Flexible Arbeits(zeit)Modelle", "Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen" und "Work Ability Index in ausgewählten Dienststellen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Die Kennzahl "Flexible Arbeits(zeit)Modelle" wurde auf Basis des Indikators "Quotient der Anzahl der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Eintragung „Teleworking“ in elektronische Zeitkarte im Zeitraum von einem Jahr (exkl. Vorruhestände und Karenzen) durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" berechnet. Kann das BMF ein Konzept vorlegen, in dem ausgeführt wird, was unter "Flexible Arbeits(zeit)Modelle" konkret zu verstehen ist?

b.    In Bezug auf die Kennzahl "Flexible Arbeits(zeit)Modelle", welche alternativen Möglichkeiten gäbe es hier für die Berechnungsmethode?

c.    Weswegen ist das BMF der Überzeugung, dass der Indikator "Quotient der Anzahl der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Eintragung „Teleworking“ in elektronische Zeitkarte im Zeitraum von einem Jahr (exkl. Vorruhestände und Karenzen) durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" als Berechnungsgrundlage ausreichend ist?

d.    In Bezug auf den "work ability index" wurde der Zielwert nicht erreicht, was das BMF mit dem Aufnahmestopp und dem steigenden Durchschnittsalter der Mitarbeiter_innen begründet. Die begleitende Maßnahme "Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen" könnte wohl in diesem Zusammenhang auch zu kurz greifen. Welche zusätzlichen Maßnahmen können hier trotz des steigenden Durchschnittsalters der Mitarbeiter_innen gesetzt werden, um den gerechtfertigt ambitionierten Zielwert zu erreichen?

e.    In Bezug auf den Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen wurde der Zielwert nicht erreicht. Außerdem wurden keine Maßnahmen angeführt, um diesen Zielwert zu erreichen. Hat das BMF mittlerweile zusätzliche Maßnahmen ausgearbeitet, um dem Gender Gap entgegenzuwirken?

f.      Berücksichtigt der Frauenförderplan des BMF den Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen?

g.    Steht das BMF in Bezug auf den Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen in Austausch mit anderen Ministerien, die ähnliche Differenzen vorweisen und hier möglicherweise konkrete Maßnahmen ergriffen haben?

4.    In Bezug auf die UG 15 Finanzverwaltung und das zugehörige Wirkungsziel 15.4 "Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)" und die zugehörigen Kennzahlen "Überprüfung des laut Kosten-/Nutzenanalyse prognostizierten Nutzens von Projekten", "Papierloses Finanzamt - Scannen von Papieranträgen", "Finanz-Online Benutzerinnen und Benutzer",  "Elektronische Steuererklärungen im Privaten Bereich" sowie "Elektronische Zustellungen insbesondere von Steuerbescheiden" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Eignet sich die Kennzahl "Anzahl der "Finanz-Online Benutzerinnen und Benutzer" als sinnvoller Messwert, um die elektronischen Serviceleistungen zu evaluieren?

b.    Hält das BMF die Evaluierung der elektronischen Serviceleistungen in Bezug auf das Portal Finanz-Online auf Basis einer User_innen-Befragung für sinnvoll?