4923/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 16

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Finanzen wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 15, UG 16, UG 23, UG 44, UG 45, UG 46, UG 51 sowie UG 58 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMF somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In Bezug auf die UG 16 Öffentliche Abgaben und das zugehörige Wirkungsziel 16.1 "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internationalen Kontext mit Aufkommensrelevanz" und die zugehörige Kennzahl "Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Die Kennzahl "Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking" wurde auf Basis des Berichtes von PricewaterhouseCoopers (PwC) in Kooperation mit der Weltbank und der International Finance Corporation (IFC) berechnet. In den Erläuterungen hierzu wird angeführt, dass sich sowohl der Istzustand 2011 als auch der Zielzustand 2013 auf den Teilbericht „Ease of paying taxes ranking“ beziehen, der Istzustand 2013 bezieht sich jedoch auf die Summe aller "Teilberichte" ("Overall Paying Taxes ranking"). Inwiefern ist es angesichts der unterschiedlichen Bezugswerte überhaupt möglich, zu berechnen, ob der Zielzustand (überplanmäßig) erreicht wurde?

b.    Welchen Platz erreichte Österreich im Weltbank-Ranking 2011, wenn nicht der Teilbericht „Ease of paying taxes ranking“, sondern die Summe aller "Teilberichte" herangezogen wird?

c.    In Bezug auf die begleitende Maßnahme "Erarbeitung eines neuen Einkommenssteuergesetzes", inwiefern kann diese Maßnahme und die im Zusammenhang stehenden Zielsetzungen als teilweise erreicht beurteilt werden, wenn kein Konzept zur Neuregelung des Einkommenssteuergesetz vorliegt?

2.    In Bezug auf die UG 16 Öffentliche Abgaben und das zugehörige Wirkungsziel 16.2 "Bessere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt" und die zugehörigen Kennzahlen "Gender Pay Gap" sowie "Verhältnis Vollzeit zu Teilzeit von Frauen und Männern" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Kennzahl "Gender Pay Gap" sowie den Ausführungen zur Bemessungsgrundlage wurde seitens des BMF festgestellt, dass die Daten ab sofort seitens der Statistik Austria - basierend auf Vollzeitbeschäftigten - herangezogen werden. Geht das BMF davon aus, dass in den Berechnungen seitens der Statistik Austria nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt werden?

b.    Zwar ist die Umstellung der Datenquelle auf die Daten der Statistik Austria gerechtfertigt, jedoch könnte als Vergleichswert eine dementsprechende alternative Datenquelle gewählt werden. Warum hat sich das BMF dazu entschieden, dies nicht zu tun?

c.    In Bezug auf die Kennzahl "Verhältnis Vollzeit zu Teilzeit von Frauen und Männern" wurde der Rechnungshofbericht, Reihe Einkommen 2010/1, herangezogen. Wenn es hier keine vergleichbaren Daten gibt, warum hat das BMF keine alternativen Indikatoren für die Berechnung dieser Kennzahl herangezogen?

d.    In Bezug auf beide Kennzahlen, anhand derer das Wirkungsziel 16.2 "Bessere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt" evaluiert wird, ist es angesichts der Datenlage nicht möglich, zu eruieren, ob das Ziel erreicht wurde. Denkt das BMF an, die Auswahl der jeweiligen Messindikatoren zu überdenken?

e.    Bezüglich der begleitenden Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass die Wirkungsziele erreicht werden, ist das BMF der Überzeugung, dass diese ausreichend sind?