4924/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 14

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage, als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle, die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMLVS wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG14 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele überplanmäßig oder überwiegend erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMLVS somit ein gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In Bezug auf die UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport und das zugehörige Wirkungsziel 14.1 "Sicherstellung einer angemessenen Reaktionsfähigkeit auf sich ändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität" und den zugehörigen Kennzahlen "Verbesserung des Verhältnisses zwischen Truppe (z.B. Brigaden) und Grundorganisation (z.B. Militärkommanden, Ämter) zu Gunsten der Truppe", "Steigerung des durchschnittlichen Besetzungsgrades bei den Waffengattungen (Organisationselementen), die vor dem Hintergrund der geänderten sicherheitspolitischen Verhältnisse die staatliche Souveränität am besten gewährleisten können" sowie "DionSihPol Steigerung der Kooperationsabkommen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Inwiefern werden die Kennzahlen für das betreffende Wirkungsziel in Anbetracht des Strukturpaketes 2018 adaptiert? Kann hier eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren garantiert werden?

2.    In Bezug auf die UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport und das zugehörige Wirkungsziel 14.2 "Gewährleistung der unmittelbaren Hilfestellung für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und des der Bedrohungslage angepassten Schutzes der strategischen Infrastruktur des Landes" und den zugehörigen Kennzahlen "Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem" sowie "Erhöhung des Anteils des Vermögenswertes von militärischen Gütern im Verhältnis zum Gesamtvermögen, die auch für Katastrophenhilfeeinsätze verwendbar sind" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Würde es Sinn machen, dies um einen Kennwert zu den geleisteten Einsätzen zu ergänzen?

b.    Denkt das Ministerium an, subjektive Kennzahlen zur Evaluierung des Wirkungsziels hinzuzufügen? (z.B.: "Das subjektive Befinden der Bevölkerung zur Katastrophenhilfe" oder ähnliche durch Umfragen erhobene Werte)

c.    Weswegen liegen keine detaillierten Messwerte zum Zielwert "1.000 Personen mit 24-stündiger Marschbereitschaft" vor?

d.    Wenn diese Messwerte mittlerweile vorliegen, kann das Ministerium dieselben nachreichen?

e.    Wenn keine Messerwerte vorliegen, warum ist der Kennwert in dieser Form angegeben?

f.      In Bezug auf den Kennwert "Erhöhung des Anteils des Vermögenswertes von militärischen Gütern im Verhältnis zum Gesamtvermögen, die auch für Katastrophenhilfeeinsätze verwendbar sind" stellt sich die Frage, ob hier Maßnahmen getroffen wurden, die Datenlage zu optimieren?

g.    Ist in Bezug auf den selben Kennwert mittlerweile eine Schlussbilanz verfügbar? Wenn ja, kann das Ministerium die betreffenden Werte ausweisen?

h.    Wenn nein, wann wird das der Fall sein?

3.    In Bezug auf die UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport und das zugehörige Wirkungsziel 14.3 "Gewährleistung eines solidarischen Beitrages zur internationalen Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe" und den zugehörigen Kennzahlen "Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von mindestens 1.100 SoldatInnen im Jahresschnitt im Rahmen von Einsätzen im Ausland", "Erfüllung des NAP" sowie "Steigerung des Anteils der österreichischen Bevölkerung, der dem Auslandseinsatz positiv gegenüber steht" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Die Kennzahl "Steigerung des Anteils der österreichischen Bevölkerung, der dem Auslandseinsatz positiv gegenüber steht" wird im BVA 2014 nicht mehr geführt. Ist die alternative Kennzahl methodologisch fundierter?

b.    Wenn keine alternative Kennzahl inkludiert wurde, inwiefern wird in diesem Kontext die subjektive Wahrnehmung der Bevölkerung berücksichtigt?

c.    Ist die Kennzahl 14.3.3 ausreichend, um die Erfüllung des Nationalen Aktionsplanes zu reflektieren?

                                  i.    Wenn ja: Wie kann die Anzahl der Gender Adviser und Gender Field Adviser die Erfüllung des Nationalen Aktionsplanes abbilden?

                                ii.    Wenn nein: Welche Kennzahlen sind in einer zukünftigen Bewertung geplant (Stichwort: Gender Index)?

d.    Warum wurden im Wirkungsziel 14.4.1 im Zielzustand 2013 alle Ziele unter dem Istzustand von 2011 angenommen?

e.    Ist das Ministerium der Meinung, dass eine rein quantitative Analyse in diesem Zusammenhang ausreichend ist, um die Umsetzung des NAP zu evaluieren?

4.    In Bezug auf die UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport und das zugehörige Wirkungsziel 14.4 "Positionierung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) und des ÖBH als attraktiven Dienstgeber für Frauen und Männer und Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung für alle SoldatInnen und Zivilbediensteten" und den zugehörigen Kennzahlen "Konkrete Personalentwicklungs-Maßnahmen mit Priorität zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen sind festgelegt und die Implementierung ist eingeleitet", "Akkreditierung gemäß dem Hochschulqualitätssicherungsgesetz zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Offiziersausbildung im tertiären Bildungssystem" sowie "Erwachsenengerechte Ausbildung mit zeitgemäßen Lehr- und Lernmethoden kommen zur Anwendung" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahlen sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Inwiefern kann das Wirkungsziel als "überplanmäßig erreicht" bezeichnet werden, wenn die drei Kennzahlen als jeweils "überplanmäßig", "zur Gänze" und "nicht erreicht" bewertet werden?

b.    Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen werden seitens des BMLVS vorgenommen?

c.    Weswegen werden die entsprechenden Maßnahmen nicht in der Evaluierung der Wirkungsorientierung aufgeführt?

5.    In Bezug auf die UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport und das zugehörige Wirkungsziel 14.5 "Förderung von Breiten- und Spitzensport" und den zugehörigen Kennzahlen "Steigerung der internationalen Topplatzierungen von österreichischen Sportlerinnen und Sportlern" sowie "Prozentsatz der sportlich inaktiven Bevölkerung ist gesunken" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Bezüglich der Berechnungsmethode der Kennzahl sowie den Begleitmaßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Würde das Ministerium den Vorschlag, Breiten- sowie Spitzensport in jeweils einem eigenen Wirkungsziel abzubilden, als sinnvoll erachten?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

c.    Angesichts der mangelnden Datenlage zur Kennzahl 14.5.2 - "Prozentsatz der sportlich inaktiven Bevölkerung" - gibt es seitens des Ministeriums Überlegungen, hier selbst Erhebungen durchzuführen?

d.    Inwiefern kann eine Kennzahl für die Förderung von Breitensport auf einer Messung basieren, die nur ca. alle 10 Jahre durchgeführt wird?

e.    Welche alternativen Kennzahlen würden in diesem Zusammenhang ebenfalls in Frage kommen?

f.      Ist das Ministerium der Ansicht, dass es ausreichend ist, die Entwicklungen im Spitzensport durch die Messung der Topplatzierungen abzubilden?

g.    Wenn ja, weswegen?

h.    Kann das Ministerium die Topplatzierungen je nach Sportart auflisten?

i.      Ist die Steigerung der Topplatzierungen auf eine oder mehrere Sportarten zurückzuführen?

j.      Inwiefern ist es möglich, dass ca 73% aller Förderfälle transparent gemacht wurden, wenn auf Länderebene derzeit nicht alle Bundesländer ihre Förderungen in der Transparenzdatenbank verzeichnen? Welcher Absolutwert wurde hier als Basis genommen?