4925/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 11

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts, im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Inneres wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 11 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BM.I somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In Bezug auf die UG 11 Inneres und das zugehörige Wirkungsziel 11.1 "Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit" und den zugehörigen Kennzahlen "Subjektives Sicherheitsgefühl in %", "Gesamtkriminalität" und "Better Life Index" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wenn in Bezug auf das Sicherheitsgefühl der Ist-Zustand bei 96% liegt, warum wurde ein Zielwert gewählt, der unter dem Ist-Zustand liegt?

b.    Wenn in Bezug auf den Better Life Index der Ist-Zustand bei Platz 4 liegt, warum wurde ein Zielwert gewählt, der unter diesem Ist-Zustand liegt?

c.    Weswegen wird im selben Kontext bei einer schlechteren Reihung - von Platz 4 auf Platz 7 im Europäischen Vergleich - von Erfolg gesprochen?

d.    Inwiefern gibt die Anzahl angezeigter strafbarer Handlungen und das Sinken derselben Kennzahl Auskunft darüber, wie es sich mit der Gesamtkriminalität verhält? Gibt es nicht einige Bereiche, in denen die Anzahl der angezeigten Strafhandlungen steigt, weil die Awareness steigt, und nicht, weil die Anzahl der tatsächlichen Strafhandlungen steigt?

e.    In Bezug auf die formulierten Kennzahlen zum Wirkungsziel 11.1, denkt das BM.I derzeit über eine Restrukturierung derselben nach, nachdem die Aussagekraft der angebenden Werte im Vergleich zu Wirkungszielen anderer Ministerien qualitativ nachhinkt?

f.      Inwiefern kann das Wirkungsziel "Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit" in seiner Formulierung als problematisch begriffen werden? Sollte es nicht eher heißen "Steigerung des Niveaus der Inneren Sicherheit"?

2.    In Bezug auf die UG 11 Inneres und das zugehörige Wirkungsziel 11.2 "Geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug und qualitativ hochwertiges Management in den Bereichen Asyl, der legalen Migration und Integration" und den zugehörigen Kennzahlen "Bestätigungsquote bei Asylverfahren in %", "Subjektives Integrationsklima" und "Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung in %" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Inwiefern lässt sich kriteriengesteuerte Zuwanderung durch die Anzahl der vergebenen Rot-Weiß-Rot Karten messen? Wäre es sinnvoll, Maßnahmen, die auf die zielgerichtete Zuwanderung von Fachkräften abzielt, in die Bemessung miteinzubeziehen?

b.    In Bezug auf die Kennzahl "Subjektives Integrationsklima": Welche Stichprobengröße liegt hier vor?

c.    Ist das BM.I der Meinung, dass die Frage nach dem Funktionieren der Integration in Österreich als Konzeption für "Subjektives Integrationsklima" ausreicht? Wäre es sinnvoll, hier einen Index zu etablieren, der auf mehreren Indikatoren basiert, wie z.B. eine Aufschlüsselung des Integrationsklimas nach Bereichen wie "Schule", "Arbeitswelt", etc.?

d.    Inwiefern wäre eine qualitative Messung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration aus dem Blickwinkel des Betroffenenkreises sinnvoll?

e.    Denkt das BM.I an, internationale Indizes für diesen Bereich in die Evaluierung des Wirkungsziels zu integrieren, um (europäische) Vergleichbarkeit zu gewährleisten?

3.    In Bezug auf dein UG 11 Inneres und das zugehörige Wirkungsziel 11.3 "Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und SeniorInnen" und der zugehörigen Kennzahl "Wirksamkeit Betretungsverbot in % " wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Ist es ausreichend, ein so breit angelegtes Wirkungsziel mit nur einer Kennzahl zu messen?

b.    Durch die Wahl einer einzigen Kennzahl wird das Wirkungsziel 11.3 inhaltlich mit der Wirksamkeit des Betretungsverbotes gleichgesetzt. Wäre es möglich, hier auch Kennzahlen in den Bereichen Wegweisungen, Anzahl der strafbaren Handlungen in diesem Bereich oder Daten von internationalen und nationalen NGOs zu inkludieren?

c.    In Bezug auf Veranstaltungen mit dem Fokus „Gewalt gegen Frauen“ konnte sowohl die Anzahl der Veranstaltungen, als auch die Anzahl der Teilnehmer_innen gesteigert werden. Werden diese Veranstaltungen zentral organisiert bzw. wer ist hier Veranstalter?

d.    Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sensibilisierung für das Thema Gewalt gegen Frauen auch innerhalb der österreichischen Exekutive zu erhöhen?

4.    In Bezug auf die UG 11 Inneres und das zugehörige Wirkungsziel 11.4 "Förderung des Vertrauens der BürgerInnen in die Leistungen der Sicherheitsexekutive " und den zugehörigen Kennzahlen "Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BM.I in %" und "Nutzung Webauftritte BM.I " wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Inwiefern ist die Steigerung der Nutzung der Webauftritte des BM.I als Indikator für Zufriedenheit zu interpretieren?

b.    In Bezug auf die Anzahl der Nutzer_innen der Webauftritte des BM.I wurde festgestellt, dass eine Steigerung des Traffics erreicht wurde. Inwiefern könnte hierfür eine allgemein intensivere Nutzung von Webservices verantwortlich sein?

c.    Evaluiert das BM.I im Rahmen von User-Befragungen die Performance und Usability seiner Webauftritte?

d.    Wäre anzudenken, die Anzahl der Befragten in Bezug auf den Zufriedenheitsindizes mit den Leistungen des BM.I zu steigern?

5.    In Bezug auf die UG 11 Inneres und das zugehörige Wirkungsziel 11.5 "Erhöhung der Nachhaltigkeit der Organisation und der Produktivität des Sicherheitsdienstleisters BM.I" und den zugehörigen Kennzahlen "Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BM.I", "Frauenanteil in der Sicherheitsexekutive in %" und "Direktleistungen für Bürgerinnen und Bürger in %" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Bemessung des Mitarbeiter_innenengagements, weswegen sind die Ist-Werte für Frauen und Männer nicht einzeln ausgegeben?

                                  i.    Sollte es hier Daten geben, die den Ist-Wert für Frauen und Männer einzeln angeben, kann das Ministerium diese auflisten?

b.    In Bezug auf das Mitarbeiter_innenengagement, weswegen ist es als Erfolg zu verzeichnen, wenn sich dieser Kennwert verschlechtert? Der Zielwert 2013 liegt unter dem Ist-Wert 2011.

c.    Welche Maßnahmen setzt das BM.I, um den Frauenanteil in der Sicherheitsexekutive zu erhöhen?