4926/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Rechnungshofpräsidenten

betreffend betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 06

 

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Der Rechnungshof wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 06 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden teilweise, überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Rechnungshof somit ein relativ gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 06 Rechnungshof und das zugehörige Wirkungsziel 6.1 "Verstärkung der gesamtstaatlichen Betrachtungsweise insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Mitteleinsatzes durch Prüfen und Beraten" und die zugehörige Kennzahl "Anzahl der in Ausschüssen behandelten Querschnittsprüfungen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Anzahl der in Rechnungshof-Ausschüssen behandelten Querschnittsüberprüfungen" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zu einer Verstärkung der gesamtstaatlichen Betrachtungsweise insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Mitteleinsatzes durch Prüfen und Beraten beizutragen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

d.    In der Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels wird darauf hingewiesen, dass eine Zusammenführung der wesentlichen Empfehlungen in einem Positionspapier "Finanzausgleich" geplant ist und demnächst umgesetzt werden soll; Gibt es hierfür schon einen Zeitplan?

2.    In Bezug auf die UG 06 Rechnungshof und das zugehörige Wirkungsziel 6.2 "Erhöhung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel" und die zugehörigen Kennzahlen "Einladungen zu Ausschüssen der allgemeinen Vertretungskörper", "Pressemeldungen über den Rechnungshof" sowie "Zugriffe auf die Homepage des Rechnungshofs" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise, überwiegend, aber auch teilweise überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wäre es sinnvoll, neben der Kennzahl "Pressemeldungen über den Rechnungshof" weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die zur Erhöhung der Transparenz für Bürger_innen führen, in weiteren Kennzahlen vorzusehen?

b.    Da die Maßnahme "Bereitstellung sämtlicher Berichte auf der Homepage des Rechnungshofs" nur überwiegend erreicht wurde und dies in den Erläuterungen vornehmlich mit dem engen budgetären und personellen Rahmen sowie den Zusatzaufgaben des Rechnungshofs begründet wird: Inwiefern konnte der Zielzustand 2014 (der sich nicht vom Zielzustand 2013 unterscheidet) eingehalten werden?


c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 06 Rechnungshof und das zugehörige Wirkungsziel 6.3 "Erhöhung der Wirksamkeit der Prüfungs- und Beratungstätigkeit" und die zugehörigen Kennzahlen "Anteil umgesetzter bzw. sich in Umsetzung befindlicher Empfehlungen", "Durchgeführte Follow-Up-Überprüfungen" sowie "Parlamentarische Anfragen mit Rechnungshof-Bezug" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise, überwiegend, aber auch teilweise überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Da es in Bezug auf die Kennzahl "Durchgeführte Follow-Up-Überprüfungen" sowie bei der dafür vorgesehenen Maßnahme "Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen überzeugt" nur zur überwiegenden Erreichung kam, und dies in den Erläuterungen vornehmlich mit dem engen budgetären und personellen Rahmen sowie den Zusatzaufgaben des Rechnungshofs begründet wird: Inwiefern konnte der Zielzustand 2014 (der sich nicht vom Zielzustand 2013 unterscheidet) eingehalten werden?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 06 Rechnungshof und das zugehörige Wirkungsziel 6.4 "Erhöhung des Informationsstandes über die Verteilungswirkung öffentlicher Mittel im Bezug auf Frauen und Männer" und die zugehörige Kennzahl "Genderrelevante Themen in Berichten des Rechnungshofes" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise aber zum Teil auch überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Inwiefern ist es realistisch, den Zielwert der Kennzahl "Genderrelevante Themen in Berichten des Rechnungshofs" für die Folgejahre zu verdoppeln? Wie genau soll dieses ambitionierte Ziel erreicht werden?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

5.    In Bezug auf die UG 06 Rechnungshof und das zugehörige Wirkungsziel 6.5 "Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes durch die Neugestaltung des Bundesrechnungsabschlusses" und die zugehörige Kennzahl "Anzahl der Meldungen (z.B. Presse, Radio) zum Bundesrechnungsabschluss" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise bzw. überwiegend erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Anzahl der Meldungen (z.B. Presse, Radio) zum Bundesrechnungsabschluss" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?


b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zu einer Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes durch die Neugestaltung des Bundesrechnungsabschlusses beizutragen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?