4927/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an Bundesminister für Justiz

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 13

 

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Justiz wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 13 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden in fast allen Bereichen teilweise, überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Bundesministerium für Justiz somit ein gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 13 Justiz und das zugehörige Wirkungsziel 13.1 "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens" und die zugehörige Kennzahl "Verurteilungsquote Österreichs beim EGMR" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Verurteilungsquote Österreichs beim EGMR" aus der Sicht des BMJ ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Warum ist die Berechnungsmethode "Zählung der jährlichen rechtskräftigen Verurteilungen beim EGMR geteilt durch jährlichen innerstaatlichen Gesamtanfall im Justizressort" hinsichtlich der Kennzahl "Verurteilungsquote Österreichs beim EGMR" aus der Sicht des BMJ zielführend?

                                  i.    Welche alternativen Berechnungsmethoden könnten angedacht werden bzw sind alternative Berechnungsmethoden in Planung?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 13 Justiz und das zugehörige Wirkungsziel 13.2 "Zugang zum Recht" und die zugehörige Kennzahl "Anzahl Servicecenter" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "Anzahl der Gerichtsgebäude mit zentraler erster Anlaufstelle für Informationen "Servicecenter", "Infopoint"" sowie "Inanspruchnahme der elektronischen Formulare unter www.justiz.gv.at" aus der Sicht des BMJ ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche Justizgebäude sind momentan als "zentrale erste Anlaufstelle für Informationen" eingerichtet?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 13 Justiz und das zugehörige Wirkungsziel 13.3 "Objektive, faire, rasche und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren" und die zugehörigen Kennzahlen "Verfahrensdauer streitger Scheidungssachen im europäischen Vergleich", "elektronische Exekutionsanträge", "Elektronische Einbringung durch Sachverständige und Dolmetscher_innen" sowie ""Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:


a.    Warum ist die Kennzahl "Verfahrensdauer streitger Scheidungssachen im europäischen Vergleich" aus der Sicht des BMJ geeignet, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Weshalb werden keine anderen Verfahrensarten als Scheidungsverfahren im europäischen Vergleich herangezogen?

c.    Aus der Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels ergibt sich, dass bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht ist; in welchen anderen Bereichen können die Vorteile digitaler Kommunikation noch genutzt werden und welche neuen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang in Planung?

d.    Inwiefern wird durch entsprechende Maßnahmen hinsichtlich des Wirkungsziels "Objektive, faire, rasche und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren" insbesondere auf die "unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren" eingegangen?

                                  i.    Sind in diesem Zusammenhang weitergehende Maßnahmen geplant?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 13 Justiz und das zugehörige Wirkungsziel 13.4 "Moderne Justizverwaltung" und die zugehörigen Kennzahlen "Verfahrensdauer an Standorten mit Familiengerichtshilfe", "Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen" sowie "Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier Richter_innen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe" insbesondere durch die Beschränkung auf diese Verfahren aus der Sicht des BMJ geeignet, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Warum erachtet das BMJ die Berechnungsmethode "Jährliche Beschwerden geteilt durch den jährlichen Gesamtanfall" hinsichtlich der Kennzahl "Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen" als sinnvoll?

                                  i.    Ist geplant, andere Berechnungsmethoden heranzuziehen?

                                ii.    Wenn ja, welche?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

5.    In Bezug auf die UG 13 Justiz und das zugehörige Wirkungsziel 13.5 "Effektive Rechtsdurchsetzung" und die zugehörigen Kennzahlen "Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen", "Beschäftigungsquote Strafhäftlinge", "Beschäftigungsquote Untersuchungshäftlinge" sowie "Anzahl der Abteilungen für weibliche Insassen bei Landesgerichten" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zum Teil überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig, zum Teil nicht erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen", "Beschäftigungsquote Strafhäftlinge", "Beschäftigungsquote Untersuchungshäftlinge" sowie "Anzahl der Abteilungen für weibliche Insassen bei Landesgerichten" aus der Sicht des BMJ ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    In den Erläuterungen der Entwicklung hinsichtlich Maßnahme 4 "Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) steht, dass sich das Konzept zum Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch in Weiterentwicklung befindet - inwiefern kam es bisher zu einer Weiterentwicklung des Konzeptes und wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?