4929/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 05

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Die Volksanwaltschaft wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 05 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung der Volksanwaltschaft somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 05 Volksanwaltschaft und das zugehörige Wirkungsziel 5.1 "Erhöhung des Informationsstandes über die geschlechterbezogenen Besonderheiten bei Verwaltungsmissständen" und die zugehörige Kennzahl "Genderbezogene Darstellung in Berichten" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Genderbezogene Darstellung zur Verwaltungskontrolle in den jährlichen Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zu einer Erhöhung des Informationsstandes über die geschlechterbezogenen Besonderheiten bei Verwaltungsmissständen beizutragen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 05 Volksanwaltschaft und das zugehörige Wirkungsziel 5.2 "Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich" und die zugehörige Kennzahl "Anzahl der IOI Mitglieder" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Anzahl der IOI Mitglieder" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in einem noch höheren Maß zur Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich beizutragen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 05 Volksanwaltschaft und das zugehörige Wirkungsziel 5.3 "Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus" und die zugehörige Kennzahl "Leistungsprozesse" wurde festgestellt, dass dieses Ziel nur überwiegend erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Da das Ziel nur überwiegend erreicht wurde und das in den Erläuterungen zur Kennzahl "Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren)" damit begründet wird, dass eine qualitativ hochwertige und umfassende Prüfung mehr Zeit als vorgesehen in Anspruch nimmt: welche Anpassungen (Personal, Sachaufwand) sollen daher vorgenommen werden, sowohl im personellen als auch im finanziellen Bereich?

b.    Der Zielzustand 2013 (700) konnte nicht eingehalten werden (Istzustand 2013:530); wieso werden keine Maßnahmen vorgesehen, die die Erreichung eines ambitioniert angesetzten Zielstandes (vgl. eben 2013:700) unterstützen? Wieso wird stattdessen der Zielzustand 2014 mit nur 500 angesetzt?

c.    In der Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels findet sich die Erklärung, dass der Ansatz nicht die Erhöhung der Anzahl der Leistungsprozesse sein soll, sondern die Erhöhung der Qualität - könnte man mit entsprechender Mittelausstattung nicht beides forcieren? Wieso wird die Kennzahl "Leistungsprozesse"  zur besseren Erreichung des Wirkungsziels nicht durch entsprechende Maßnahmen nicht in diese Richtung ausgeweitet?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 05 Volksanwaltschaft und das zugehörige Wirkungsziel 5.4 "Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs in die Volksanwaltschaft" und die zugehörigen Kennzahlen "Kontakte", "Sprechtage" sowie "Prüfverfahren" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zum Teil überwiegend, zum Teil zur Gänze und zum Teil überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf die Maßnahme "Persönliche oder telefonische Kontakte durch den Auskunftsdienst" wurde als Berechnungsmethode "Anzahl der Kontakte, Sprechtage und eingeleitete Prüfverfahren" gewählt. Welche alternativen Berechnungsmethoden könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?