4930/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 03

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Der Verfassungsgerichtshof wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 03 evaluiert. In allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Verfassungsgerichtshof somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 03 Verfassungsgerichtshof und das zugehörige Wirkungsziel 3.1 "Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns" und die zugehörigen Kennzahlen "Verfahrensdauer", "Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen", "Anteil der Berichtigungen" sowie "Elektronische Abwicklung" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wann wird mit einer 100%igen Umsetzung der Neugestaltung der Abläufe (im Zusammenhang mit der Produktivsetzung des "ELAK Gericht") gerechnet?

b.    Kommt es zu einer Evaluierung dieses elektronischen Aktenführungssystems?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 03 Verfassungsgerichtshof und das zugehörige Wirkungsziel 3.2 "Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs" und die zugehörigen Kennzahlen "Zugriffe auf die Homepage" sowie "Kongress in Bukarest" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum stellt die Kennzahl "Zugriffe auf die Homepage" einen sinnvollen Messwert dar, um die Bewusstseinsstärkung zu evaluieren?

                                  i.    Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

                                ii.    Inwiefern wurde durch weitere Öffentlichkeitsarbeit auf die Erreichung dieses Zieles hingearbeitet?

b.    Die Kennzahl "Quote der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Kongress" ist wohl insofern problematisch, als es sich hierbei um ein einmaliges Ereignis handelt; ist geplant in Zukunft eine Kennzahl vorzusehen, die allgemein auf Ereignisse wie eben Kongresse oder Ähnliches eingeht?

c.    Wie werden abgesehen von erwähntem Kongress die bilateralen und multilateralen Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten gepflegt? Welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?


3.    In Bezug auf die UG 03 Verfassungsgerichtshof und das zugehörige Wirkungsziel 3.3 "Umfassende Modernisierung des Verfassungsgerichtshofs" und die zugehörigen Kennzahlen "Vollelektronische interne Aktenbearbeitung", "Ausbildungsprogramm" sowie "Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlagen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wann ist mit einer vollelektronischen internen Aktenbearbeitung bis 100% zu rechnen?

b.    Wann ist hinsichtlich der Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlage mit einer Steigerung bis 100% zu rechnen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 03 Verfassungsgerichtshof und das zugehörige Wirkungsziel 3.4 "Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" und die zugehörigen Kennzahlen "Erhöhung der Telearbeitsstunden" sowie "Erhöhung der Telearbeitsplätze" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wieso wird bei der Umsetzung dieses Ziels (vgl. die Kennzahlen "Steigerung der Anzahl der Telearbeitsplätze unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien" und "Steigerung der Anzahl der Telearbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter") nur auf die Möglichkeit von Telearbeitszeitmodelle bzw. der Schaffung von Telearbeitsplätze eingegangen?

                                  i.    Welche alternativen Kennzahlen bzw. Indikatoren könnten hier angedacht werden bzw. werden angedacht, um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern sicherzustellen?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?