4931/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 02

 

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Die Parlamentsdirektion wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 02 evaluiert. In fast allen Bereichen wurden die Wirkungsziele zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung der Parlamentsdirektion somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 02 Bundesgesetzgebung und das zugehörige Wirkungsziel 2.1 "Sicherung der hohen Servicequalität für Mandatar_Innen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen im parlamentarischen Verfahren" und die zugehörigen Kennzahlen "Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit", "Facility Management: Zufriedenheit mit den Serviceleistungen" sowie "Informationsbereitstellung: Stenographische Protokolle" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Ist geplant, neben der Darstellung der Informationsverteilung am Beispiel der Bereitstellungsdauer für Stenographische Protokolle auch andere Kennzahlen darzustellen?

                                  i.    Wenn ja, welche Kennzahlen sind angedacht?

b.    Welche Pläne gibt es, die Serviceleistungen der Parlamentsdirektion noch weiter auszubauen und wie sollen diese Pläne im Anschluss evaluiert werden?

                                  i.    Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

c.    Inwiefern erfolgt eine inhaltliche Evaluierung des Portals, da die Kennzahl "Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit" nur auf den Zugang zum Portal abstellt?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

e.    Maßnahme 1 des Wirkungsziels sieht zunächst die Einrichtung und das Tätigwerden des Budgetdienstes vor (beides ist erfolgt) - nunmehr soll der Budgetdienst ausgebaut werden. Inwiefern wird das geschehen, wird es zu finanziellen und personellen Aufstockungen kommen?

f.      Wird die Tätigkeit des Budgetdienstes zwecks optimaler Unterstützung der Mandatar_innen evaluiert?

g.    Wie werden die Mandatar_innen optimal über die bestehenden Servicemöglichkeiten, die durch die Parlamentsdirektion und insbesondere durch den Budgetdienst bereitgestellt werden, informiert? Sind hier weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung der Mandatar_innen geplant?

2.    In Bezug auf die UG 02 Bundesgesetzgebung und das zugehörige Wirkungsziel 2.2 "Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit" und die zugehörigen Kennzahlen "Anzahl der Zugriffe auf die Homepage des Parlaments in Mio.", "Anzahl der jugendlichen Teilnehmer_innen an der Demokratiewerkstatt", "Jugendliche Teilnehmer_innen an der Demokratiewerkstatt nach Geschlecht", "Publikationen in Fachmedien", "Vorträge in Fachkonferenzen" sowie "Forschungsprojekte" wurde festgestellt, dass dieses Ziel beinahe hinsichtlich aller Aspekte zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum eignet sich die Berechnungsmethode "Anzahl der Klicks auf der Website", um fundierte Aussagen über die Effektivität der Erreichung des Wirkungszieles zu treffen?

                                  i.    Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

b.    Wieso kommt es hinsichtlich der Kennzahl "Anzahl der Publikationen in anerkannten Fachmedien" nicht zu ambitionierteren Zielsetzungen, wenn doch die momentanen Istzustände die Ist- und Zielzustände der letzten Jahre bei weitem überschreiten?

c.    Auch hinsichtlich der Kennzahl "Vorträge in Fachkonferenzen" kommt es zu wenig ambitionierten Zielsetzungen, was damit begründet wird, dass aufgrund des Wahljahres ein erhöhtes Interesse an Fragen des Parlamentarismus bestünde. Welche Maßnahmen sind geplant, um dieses Interesse auch unabhängig von Wahlen zu wecken?

d.    Maßnahme 1 "Veranstaltungskonzept mit Schwerpunkten Demokratie, Parlamentarismus, gleichberechtigte Partizipation und Europa" sieht das Modul "gleichberechtigte Partizipation und Repräsentation beider Geschlechter" vor; dieses ist ausgearbeitet und im Einsatz. Wie wird in Zukunft weiter vorgegangen, um die Anliegen dieses Moduls zu fördern?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 02 Bundesgesetzgebung und das zugehörige Wirkungsziel 2.3 "Bewusstseinsbildung für die Bedeutung der Partizipation unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie" und die zugehörigen Kennzahlen "Genderspezifische Veranstaltungen" und "Genderspezifische Artikel in "Demokratiewerkstatt aktuell" wurde festgestellt, dass dieses Ziel  überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum genügt als Berechnungsmethode der Zählwert (Anzahl der Veranstaltungen mit genderspezifischem Bezug), um ausreichend evaluieren zu können, welche Aussagekraft diese Kennzahl in Hinblick auf die Erreichung des Wirkungsziels hat?

                                  i.    Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

b.    Welche Maßnahmen könnten neben des vorhandenen Veranstaltungskonzepts (Maßnahme 1) zur verbesserten Verwirklichung des Wirkungsziels vorgesehen werden bzw ist das alleinige Vorsehen eines Veranstaltungskonzeptes sinnvoll und umfassend, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen? Inwiefern wurden die Anliegen dieses Wirkungsziels durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt?

c.    Wieso kommt es hinsichtlich der Kennzahl "Anzahl der Artikel zu genderspezifischen Themen in der von den Kindern und Jugendlichen erstellten Zeitschrift "Demokratiewerkstatt aktuell"" nicht zu ambitionierteren Zielsetzungen, wenn doch die momentanen Istzustände die Ist- und Zielzustände der letzten Jahre bei weitem überschreiten?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 02 Bundesgesetzgebung und das zugehörige Wirkungsziel 2.4 "Europäisierung des österreichischen Parlaments und Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der Union" und die zugehörigen Kennzahlen "Zeitspanne bis zur Verfügbarkeit von EU-Ratsdokumenten" und "Organisation/Teilnahme an EU-Konferenzen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wieso stellt die Kennzahl "Zeitspanne bis zur Verfügbarkeit von EU-Ratsdokumenten" nicht auch auf andere europarechtlich relevante Dokumente ab? Ist eine Ausweitung dieser Kennzahl in dieser Hinsicht geplant? Welche Alternativen gibt es, um es Mandatar_innen zu erleichtern, sich über Vorgänge auf EU-Ebene zu informieren?

b.    Wie oft kommt es zur Evaluierung der EU-Datenbank?

c.    Inwiefern wird die EU-Kompetenz der Mitarbeiter_innen ausgebaut? Ist ein europarechtlicher Schwerpunkt Teil der Grundausbildung?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

5.    In Bezug auf die UG 02 Bundesgesetzgebung und das zugehörige Wirkungsziel 2.5 "Vorbildverwaltung durch Erhöhung der Kostentransparenz und Effizienz durch Stärkung von Kosten- und Leistungsbewusstsein" und die zugehörigen Kennzahlen "Anzahl der Controllingberichte" und "Anzahl der Mitarbeiter_innen im Wissensmanagement" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wie wird das KLR-basierte Controllingsystem weiterentwickelt werden? Kann dadurch eine externe Wirkung dargestellt werden?

b.    Insbesondere welche betriebswirtschaftlichen Instrumente sind etabliert?

c.    Wie kann der Erfolg hinsichtlich des Ziels der "Vorbildverwaltung" festgehalten werden, da er in Kennziffern schwer zu fassen ist?

d.    Welche alternativen Indikatoren bzw Maßnahmen könnten hier gesetzt werden?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?