4932/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 10 und UG 32

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundeskanzleramt wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 10 und UG 32 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Bundeskanzleramt somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 10 Bundeskanzleramt und das zugehörige Wirkungsziel 10.1 "Koordination der allgemeinen Regierungspolitik und der EU-Angelegenheiten. Hohes Vertrauen der NutzerInnen in die Ergebnisse der Statistik Österreich." und die zugehörigen Kennzahlen "Umsetzungsgrad der neuen Standarddokumentation bei statistischen Produkten" und "Ausschöpfungsgrad der EU-Regionalförderungen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In den Erläuterungen zur Kennzahl "Effiziente Koordination der (EU-)Regionalpolitik - Ausschöpfungsgrad der EU-Regionalförderungen; Minimierung der Verluste durch automatische Mittelbindungsaufhebung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" ist vorgesehen, diese Kennzahl aufgrund der Zuordnungsproblematik im Rahmen der wirkungsorientierten Budgetplanung 2014/2015 durch einen steuerungsrelevanteren Indikator zu ersetzen: Um welchen Indikator handelt es sich hierbei?

b.    Warum sind die Kennzahlen "Effiziente Koordination der (EU-)Regionalpolitik - Ausschöpfungsgrad der EU-Regionalförderungen; Minimierung der Verluste durch automatische Mittelbindungsaufhebung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" sowie "Statistik Österreich - Abdeckung der statistischen Produkte durch das 2010 eingeführte, neue Schema der Standarddokumentation" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

c.    Hinsichtlich Maßnahme 2 "Ex-Post Prüftätigkeit im Rahmen der Abwicklung des Europäischen Regionalfonds und Abgabe von jährlichen Prüfmeinungen sowie Jahresberichten" und der zugehörigen Kennzahl "Erstellte Jahreskontrollberichte sowie entsprechender Prüfmeinungen in Abhängigkeit der Anzahl der zu prüfenden Programme" werden in den Erläuterungen Personalengpässe erwähnt, wodurch es zu einer verzögerten Berichterstellung 2013 kam; Wie kann in Hinblick darauf mit der Erreichung des Zielzustandes 2014 gerechnet werden, da sich dieser nicht vom Zielzustand 2013 (15) unterscheidet?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 10 Bundeskanzleramt und das zugehörige Wirkungsziel 10.2 "Professionelles Informationsmanagement für Bürger_innen" und die zugehörigen Kennzahlen "Beantwortungsdauer von Bürger_innenanfragen durch das Bürger_innenservice", "Dauer der Bereitstellung von Archivalien durch das Österreichische Staatsarchiv in Stunden" sowie "Nutzung des Social-Media-Angebotes des Bundeskanzleramtes" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wie ambitioniert schätzt das Bundeskanzleramt die Kennzahlen "Rasche Beantwortung von Bürger_innenanfragen aller Art durch das Bürger_innenservice: Zielzustand 2013: Beantwortung von 80% der Anfragen innerhalb von 3 Werktagen" sowie "Rasche Bereitstellung von Archivalien an Bürger_innen durch das Österreichische Staatsarchiv: Zielzustand 2013: binnen 24 Stunden" ein? Ist in beiden Fällen eine noch ambitioniertere Zielsetzung möglich, geplant und realistisch?

b.    Da die überplanmäßige Erreichung der Kennzahl "Nutzung des Social-Media-Angebotes des Bundeskanzleramtes" laut Erläuterungen insbesondere auf das Wahljahr 2013 zurückgeführt wird: Wie soll die überplanmäßige Erreichung außerhalb des Wahljahres sichergestellt werden?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 10 Bundeskanzleramt und das zugehörige Wirkungsziel 10.3 "Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Weiterentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit" und die zugehörigen Kennzahlen "Einarbeitungsdauer konsolidierter Rechtstexte in das RIS in Tagen", "Beschwerdeverfahren des AsylGH innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist" sowie "Vom Verfassungsgerichtshof behobene Beschwerdeverfahren" wurde festgestellt, dass dieses Ziel hinsichtlich der ersten Kennzahl zur Gänze erreicht wurde, hinsichtlich der zweiten und dritten Kennzahl liegen keine Daten vor, da der Asylgerichtshof seine Arbeit mit 31.12.2013 beendet hat. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wieso ist, trotzdem die Kennzahl "Einarbeitungsdauer konsolidierter Rechtstexte in das RIS: Zielzustand 2013" zur Gänze erreicht wurde, als Zielzustand 2014 keine noch ambitioniertere Zahl vorgesehen?

b.    In den Erläuterungen zur Maßnahme 1 "Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit" wird festgehalten, dass aufgrund der neuen zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (rechtlich wirksam mit 1. Januar 2014) für das Jahr 2013 kein aussagekräftiger Beitrag zur Zielerreichung angegeben werden kann; Dies ist erst in künftigen Perioden, das heißt ab 2014, darstellbar. Welche Kennzahlenberechnungen (vor allem auch unter jenen, die in den Erläuterungen beispielhaft aufgezählt werden) werden zur Leistungsmessung ab 2014 herangezogen werden?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 10 Bundeskanzleramt und das zugehörige Wirkungsziel 10.4 "Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements" und die zugehörigen Kennzahlen "Bewertung der Seminare an der Verwaltungsakademie nach beruflichem Nutzen" sowie "Anteil österreichischer Mitarbeiter_innen in der Europäischen Kommission" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "Beruflicher Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes" sowie "Beibehaltung des Anteils österreichischer Mitarbeiter_innen in der Europäischen Kommission" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Wie wird hinsichtlich der Kennzahl "Beibehaltung des Anteils österreichischer Mitarbeiter_innen in der Europäischen Kommission" auf die geschlechterbezogene Ausgewogenheit Rücksicht genommen?

c.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zur Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements beizutragen?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

5.    In Bezug auf die UG 32 Kunst und Kultur und das zugehörige Wirkungsziel 32.1 "Stärkere Verankerung der Kunst und Kultur in der Gesellschaft" und die zugehörigen Kennzahlen "Anteil der jugendlichen Besucher_innen in Bundesmuseen", "Frauenanteil an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich" sowie "Zugriffe auf den Kunst- und Kulturnewsletter" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "Anteil der jugendlichen Besucher_innen in Bundesmuseen", "Anteil von Frauen an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich" sowie "Zugriffe auf den Kunst- und Kulturnewsletter" ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zur stärkeren Verankerung der Kunst und Kultur in der Gesellschaft beizutragen?

c.    Wieso wird hinsichtlich der Kennzahl "Anteil von Frauen an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich" keine ambitioniertere Zielerreichung für das Jahr 2014 angestrebt, wurde der Zielzustand 2013 doch zur Gänze erreicht?

d.    Sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Kunstbereich in Planung?

                                  i.    Wenn ja, welche?

e.    Da sich zwei Kennzahlen dezidiert auf jugendliche Besucher_innen und Frauen beziehen: Inwiefern werden diese Kriterien bei der Evaluierung des Kunst- und Kulturnewsletters berücksichtigt?

f.      Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?