4933/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 01

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Die Präsidentschaftskanzlei wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 01 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden zur Gänze erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung der Präsidentschaftskanzlei somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 01 Präsidentschaftskanzlei und das zugehörige Wirkungsziel 1.2 "Unterstützung / Sensibilisierung für die Bedeutung demokratischer Prozesse, sozialer Ausgewogenheit und Gleichstellung von Frauen und Männern" und der zugehörigen Kennzahl "Anzahl der Veranstaltungen (Sensibilisierung Demokratie & Gleichstellung) " wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wie kann es alleine durch die Anzahl der Veranstaltungen zu einer Unterstützung / Sensibilisierung für die Bedeutung demokratischer Prozesse, sozialer Ausgewogenheit und Gleichstellung von Frauen und Männern kommen?

b.    Wieso werden zur Erreichung dieses Wirkungsziels nicht weitere Kennzahlen, wie etwa Anzahl der Kampagnen oder Ähnliches, herangezogen?

c.    Warum kommt es zwecks erleichterter Evaluierung nicht zu einer Trennung der doch unterschiedlichen angesprochenen Themen (demokratische Prozesse, soziale Ausgewogenheit, Gleichstellung von Frauen und Männern)?

d.    Ergibt sich aus der Orientierung der Kennzahl am Istzustand vorangegangener Jahre nicht automatisch eine Stagnation?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 01 Präsidentschaftskanzlei und das zugehörige Wirkungsziel 1.3 "Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene" und die zugehörige Kennzahl " Anzahl der internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten"  wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Berechnungsmethode und Auswahl der Kennzahl leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum reicht die Kennzahl "Anzahl der internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten" zur vollständigen Erfassung des Wirkungsziels aus, vor allem da sich internationale Kontakte nicht nur aus der Anzahl der Begegnungen mit Staatsoberhäuptern im In- und Ausland (so angegeben als Berechnungsmethode) ergeben?

b.    Ergibt sich aus der Orientierung der Kennzahl am Istzustand vorangegangener Jahre nicht automatisch eine Stagnation?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?